Polizeiticker

Stadt St. Gallen – Auf Felge nach Selbstunfall weitergefahren

Auf Felge nach Selbstunfall weitergefahren (Bildquelle: Kapo BE)

Am Samstagmorgen (24.09.2022) ereignete sich auf der Herisauer Strasse ein Selbstunfall. Das Verursacherfahrzeug wurde trotz defektem und liegengebliebenem Pneu auf der Felge weiter gelenkt. Der Personenwagen wurde anschliessend stehen gelassen. Die beiden Fahrzeuginsassen entfernten sich, konnten später durch die Stadtpolizei St.Gallen angehalten werden.

Am Samstagmorgen kurz vor 5 Uhr erhielt die Stadtpolizei St.Gallen die Meldung von einem möglichen Verkehrsunfall. Auf der Bildweiherstrasse liege ein Fahrzeugpneu und auf der Fahrbahn sei eine längere Spur einer Felge sichtbar. Die ausgerückten Polizisten stellten auf der Herisauer- sowie Bildweiherstrasse verschiedene Fahrzeugteile fest. Zudem waren Beschädigungen der Fahrbahn, welche durch eine Felge verursacht wurde, ersichtlich. Das Verursacherfahrzeug konnten die Polizeibeamten schliesslich auf einem Privatparkplatz an der Mövenstrasse antreffen. Eine verantwortliche Person war nicht vor Ort. Im Verlaufe des Vormittags konnte durch die Stadtpolizei zwei verantwortliche Personen ausfindig gemacht und angehalten werden.

Auf Felge nach Selbstunfall weitergefahren (Bildquelle: Kapo BE)

Nach ersten Erkenntnissen lenkte eine 26-jährige Ungarin den Personenwagen auf der Herisauer Strasse Richtung Bildweiherstrasse. Dabei kollidierte sie mit einem Betonpoller. Der vordere rechte Pneu wurde dadurch beschädigt und blieb liegen. Anschliessend wurde das Fahrzeug durch den 27-jährigen Beifahrer weitergelenkt. Der Schweizer stellte das Fahrzeug anschliessend auf einem Privatparkplatz an der Mövenstrasse ab. Zwecks Spurensicherung wurde die Kantonspolizei St.Gallen beigezogen. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen ordnete bei beiden eine Blut- und Urinprobe an. Die genauen Umstände zum Unfallhergang werden durch die Stadtpolizei St.Gallen abgeklärt. Personen wurden keine verletzt. Nebst dem hohen Sachschaden am Fahrzeug entstand an der Fahrbahn ebenfalls Sachschaden.

Quelle: Stapo St. Gallen