Polizeiticker

Stadt St. Gallen - Veranstalter sagen Demonstration gegen das Mediengesetz ab

Demonstration in St. gallen gegen das Mediengesetz wird abgesagt. (Symbolbild) (Bildquelle: Stadtpolizei St. Gallen)

Für den kommenden Samstag (05.02.2022) waren zwei Demonstrationen in der Stadt St.Gallen angesagt, welche bewilligt wurden. Die Veranstalter der Demonstration gegen das Mediengesetz haben die Stadtpolizei St.Gallen nun informiert, dass sie die Demonstration nicht durchführen werden. Folglich wurde die Bewilligung aufgehoben. Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass eine Durchführung bzw. Teilnahme an einer nicht bewilligten Demonstration strafbar ist.

Für den kommenden Samstag, 5. Februar 2022, gingen bei der Stadtpolizei St.Gallen zwei Gesuche für Demonstrationen ein. Beide Demonstrationen – eine gegen das Mediengesetz und die andere gegen Rassismus – wurden bewilligt. Für jene Demonstration gegen Rassismus erfolgte eine starke Mobilisierung. Der Veranstalter der Demonstration gegen das Mediengesetz äusserte aufgrund dessen Bedenken an der Durchführung und hat die Stadtpolizei St.Gallen am Donnerstagnachmittag informiert, dass die Demonstration nicht durchgeführt wird. Die Bewilligung ist mit dem Rückzug folglich aufgehoben.

Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass somit lediglich die Demonstration gegen Rassismus bewilligt ist. Anderweitige Demonstrationen oder Platzkundgebungen sind nicht bewilligt und dürfen folglich nicht durchgeführt werden. Bei Durchführung einer illegalen Demonstration oder Teilnahme an einer solchen macht man sich strafbar.

Falschaussage bei Information über die Absage

Die Absage der Demonstration gegen das Mediengesetz wurde von verschiedenen Organisationen kommuniziert. Dabei wurde teils geschrieben, dass die Stadtpolizei St.Gallen ihre Route zum Schutz der Gegendemonstration angepasst hätte. Richtig ist, dass die Routenanpassungen vorgenommen wurden, damit beide Demonstrationen ungestört und sicher stattfinden können. Dies wurde dem Veranstalter der Demonstration gegen das Mediengesetz schriftlich mitgeteilt.

Quelle: Stapo SG