Tödlicher Tauchunfall Diessenhofen – Ein Kommunikations-Missverständnis soll zum Tode der 29-Jährigen geführt haben
17.05.2021 | 09:45
Nach Durchführung diverser Beweiserhebungen durch die Kantonspolizei geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ein Missverständnis zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft zum tragischen Tauchunfall vom Ostersonntag führten.
Am Ostersonntag, 4. April 2021, wurde eine 29-jährige Taucherin anlässlich eines Tauchgangs in Diessenhofen von einem Kursschiff erfasst und tödlich verletzt(wir berichteten).
Festgestellt wurde im Rahmen der Strafuntersuchung, dass der Tauchveranstalter grundsätzlich über eine durch den Kanton Schaffhausen ausgestellte Rahmenbewilligung verfügte, um Tauchgänge im Rhein durchzuführen. Zwischenzeitliche, medial geäusserte Vermutungen, wonach gar keine Bewilligung vorlag, sind demzufolge falsch.
Nach heutigen Erkenntnissen erkundigte sich der Veranstalter des Tauchganges vom Ostersonntag im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft URh nach dem geplanten Kursschiffverkehr. Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft ging der Veranstalter irrtümlich davon aus, am Ostersonntag verkehre im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff. Zudem platzierte der Veranstalter keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle.
Gestützt auf diese Erkenntnisse führt die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer des Veranstalters eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung.
Die Strafuntersuchung ist noch hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung. Es wird beabsichtigt, nach Abschluss der Strafuntersuchung beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage zu erheben.