Polizeiticker

Verbot der Schifffahrt auf bestimmten Freiburger Seen und dem Broye-Kanal

Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Freiburg)

Auf Antragdes Führungsstabs «UMBRELLA 21» und in Abstimmung mit den Behörden der Kantone Waadt und Neuenburg beschloss der Freiburger Staatsrat per Beschluss, die Schifffahrt auf bestimmten Seen im Kanton Freiburg und auf dem Broye-Kanal zu verbieten. Der gewerbliche Verkehr, mit Ausnahme des touristischen Verkehrs, ist jedoch weiterhin erlaubt. Diese Massnahme tritt ab heute bis Donnerstag, 22. Juli 2021, in Kraft.

Aufgrund des hohen Wasserstandes, des Vorhandenseins einer grossen Menge Schwemmholzes auf unseren Seen und aus Sicherheitsgründen hat der Freiburger Staatsrat ein Schifffahrtsverbot auf bestimmten Freiburger Seen und auf dem Broye-Kanal angeordnet. Diese Entscheidung wurde auf Antragdes Führungsstabs «UMBRELLA 21» und in Abstimmung mit den Behörden der Kantone Waadt und Neuenburg getroffen.

Das Verbot tritt diesen Freitag, den 16. Juli 2021, in Kraft und giltbis Donnerstag, den 22. Juli 2021. Je nach Entwicklung der Situation kann diese Massnahme verlängert werden.