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Verbot der Schifffahrt auf bestimmten Freiburger Seen und dem Broye-Kanal

Kantonspolizei Freiburg

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Verbot der Schifffahrt auf bestimmten Freiburger Seen und dem Broye-Kanal
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Freiburg)

Auf Antragdes Führungsstabs «UMBRELLA 21» und in Abstimmung mit den Behörden der Kantone Waadt und Neuenburg beschloss der Freiburger Staatsrat per Beschluss, die Schifffahrt auf bestimmten Seen im Kanton Freiburg und auf dem Broye-Kanal zu verbieten. Der gewerbliche Verkehr, mit Ausnahme des touristischen Verkehrs, ist jedoch weiterhin erlaubt. Diese Massnahme tritt ab heute bis Donnerstag, 22. Juli 2021, in Kraft.

Aufgrund des hohen Wasserstandes, des Vorhandenseins einer grossen Menge Schwemmholzes auf unseren Seen und aus Sicherheitsgründen hat der Freiburger Staatsrat ein Schifffahrtsverbot auf bestimmten Freiburger Seen und auf dem Broye-Kanal angeordnet. Diese Entscheidung wurde auf Antragdes Führungsstabs «UMBRELLA 21» und in Abstimmung mit den Behörden der Kantone Waadt und Neuenburg getroffen.
Das Verbot tritt diesen Freitag, den 16. Juli 2021, in Kraft und giltbis Donnerstag, den 22. Juli 2021. Je nach Entwicklung der Situation kann diese Massnahme verlängert werden.

Es wird daher beschlossen:

  • Auf dem Murten-, Neuenburger-, Schiffenen-und Greyerzersee sowie auf dem Broye-Kanal ist die Schifffahrt auf dem gesamten Freiburger Kantonsgebiet verboten.
  • Auf dem Murten-, Neuenburger-, Schiffenen-und Greyerzersee sowie auf dem Broyekanal ist nur der gewerbliche Verkehr, mit Ausnahme des touristischen Verkehrs, zugelassen.
  • Schwimmen und Tauchen sind in denselben Gewässern im gesamten Freiburger Kantonsgebiet weiterhin erlaubt.

Aufruf zur Vorsicht:

  • Aufgrund von Problemen mit der Abwasserentsorgung und der Verletzungsgefahr wird vom Schwimmen dringend abgeraten
  • Es wird empfohlen, sich von den Ufern von Seen und Flüssen fernzuhalten

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