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Versuchte Tötung eines 4-jährigen Kindes im Neumarkt Brugg - Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren

2019 versuchte ein Vater seine damals 4-jährige Tochter zu töten und wird nun vor Gericht gestellt. (Symbolbild) (Bildquelle: vargazs (CC0))

Am 17. August 2019 hatte ein damals 50-jähriger Iraker im Neumarkt Brugg seine vierjährige Tochter schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat nun gegen den Beschuldigten Anklage unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung erhoben.

Die Ermittlungen haben gezeigt, dass es vor der Tat zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten, der Mutter und der Grossmutter des Kindes gekommen war.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, dass er an jenem Samstagnachmittag im Neumarkt Brugg nach dem verbalen Streit plötzlich seine Tochter an den Hüften gepackt und das Kind kopfvoran und mit voller Wucht auf den Boden geschleudert hatte. Obwohl die Mutter und die Grossmutter sofort versuchten, ihn davon abzuhalten, packte er – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - seine Tochter erneut an den Beinen und schleuderte sie ein weiteres Mal mit voller Wucht kopfvoran auf den Boden. Das Kind erlitt dadurch ein schweres Schädelhirntrauma.

Dank des beherzten Eingreifens von Drittpersonen konnte der Beschuldigte an weiteren Gewaltausübungen gehindert und das Mädchen in einen angrenzenden Laden in Sicherheit gebracht werden. Von den schweren Verletzungen hat es sich inzwischen erholt.

Beschuldigter im vorzeitigen Strafvollzug

Zum Aussageverhalten des Beschuldigten und zum Motiv wird sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung äussern. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Neben versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft BruggZurzach gegen den heute 52-Jährigen auch Anklage wegen mehrfacher Drohung und mehrfacher Beschimpfung gegenüber der Mutter und der Grossmutter des Kindes erhoben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen, eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie 15 Jahre Landesverweisung.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.

Quelle: Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau