Polizeiticker

Waldbrandgefahr im Kanton Bern - Feuerverbot im Wald

Waldbrandgefahr im Kanton Bern

Mehrere Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf untersagt.

Als Waldesnähe gilt ein Abstand von 50 Metern. Feuerwerk darf nur mit einem Abstand von 200 Metern zum Wald gezündet werden. Folgende Verwaltungskreise sind vom Verbot betroffen:

In allen anderen Regionen ist die Waldbrandgefahr «erheblich» (Stufe 3).

Verhaltenshinweise:

Die Karte zeigt die allgemeine Waldbrandgefahr in den Regionen des Kantons Bern. Lokal kann diese abweichen.