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Waldbrandgefahr im Kanton Bern - Feuerverbot im Wald

Kanton Bern

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Waldbrandgefahr im Kanton Bern - Feuerverbot im Wald
Waldbrandgefahr im Kanton Bern

Mehrere Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf untersagt.

Als Waldesnähe gilt ein Abstand von 50 Metern. Feuerwerk darf nur mit einem Abstand von 200 Metern zum Wald gezündet werden. Folgende Verwaltungskreise sind vom Verbot betroffen:
  • Berner Jura
  • Biel/Bienne (Gemeinden Ligerz, Twann-Tüscherz, Evilard, Biel/Bienne, Pieterlen und Lengnau)
  • Oberaargau (Gemeinden Farnern, Rumisberg, Attiswil, Wiedlisbach, Oberbipp und Niederbipp)
Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde? Hier finden Sie die Angaben.
In allen anderen Regionen ist die Waldbrandgefahr «erheblich» (Stufe 3).
Verhaltenshinweise:
  • Bei starkem Wind ganz auf Feuer verzichten
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen
Die Karte zeigt die allgemeine Waldbrandgefahr in den Regionen des Kantons Bern. Lokal kann diese abweichen.

Kategorien:

Bern
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