Als Waldesnähe gilt ein Abstand von 50 Metern. Feuerwerk darf nur mit einem Abstand von 200 Metern zum Wald gezündet werden. Folgende Verwaltungskreise sind vom Verbot betroffen:
- Berner Jura
- Biel/Bienne (Gemeinden Ligerz, Twann-Tüscherz, Evilard, Biel/Bienne, Pieterlen und Lengnau)
- Oberaargau (Gemeinden Farnern, Rumisberg, Attiswil, Wiedlisbach, Oberbipp und Niederbipp)
- Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde? Hier finden Sie die Angaben.
In allen anderen Regionen ist die Waldbrandgefahr «erheblich» (Stufe 3).
Verhaltenshinweise:
- Bei starkem Wind ganz auf Feuer verzichten
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen
- Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen
Die Karte zeigt die allgemeine Waldbrandgefahr in den Regionen des Kantons Bern. Lokal kann diese abweichen.