Weniger Drogendelikte dafür mehr Straftaten in der Schweiz bei Jugendlichen
28.06.2021 | 10:23
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 20 611 Jugendurteile ausgesprochen. Verglichen mit dem Vorjahr nahmen die Jugendurteile mit einer Straftat des Strafgesetzbuchs (StGB) um 10% zu.
Gewaltstraftaten stiegen um 23%. Die Urteile aufgrund von Betäubungsmittelkonsum gingen hingegen zurück (–18%). Die am häufigsten ausgesprochenen Sanktionen waren Verweise, persönliche Leistungen und Bussen. 553 Verfahren wurden mittels Mediationen, Wiedergutmachungen oder Vergleichen beendet und 1060 Jugendliche wurden fremdplatziert.
Die neue Jugendstrafurteils- und sanktionsvollzugsstatistik (JUSAS) erfasst alle Jugendurteile, die aufgrund von Straftaten des Strafgesetzbuchs oder anderer Bundesgesetze mit Strafbestimmungen ausgesprochen wurden. Da sich die Zahlen der Vorjahre auf die wichtigsten Gesetze beschränkten, sind die Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020 nur sehr bedingt miteinander vergleichbar. Aussagen zur Entwicklung der Jugendurteile können ausschliesslich basierend auf den Zahlen zu den Jugendurteilen aufgrund einer Straftat des Strafgesetzbuches (StGB) oder des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) gemacht werden. Dieser Umstand muss auch bei den Sanktionen berücksichtigt werden.
Erstmals liegen Zahlen zu sämtlichen Jugendstrafurteilen vor
2020 wurden insgesamt 20 611 Urteile nach Jugendstrafrecht ausgesprochen. Die meisten Urteile ergingen aufgrund einer Straftat des StGB (7944), gefolgt von den Urteilen aufgrund von Betäubungsmittelkonsum (4285). Auch Straftaten gemäss Strassenverkehrsgesetz (3829) und Transportgesetz (3418), zum Beispiel Gegenstände aus einem Fahrzeug werfen, eine Türe blockieren, um die Abfahrt zu verzögern, oder den Wartsaal unbefugt benützen, waren relativ häufig Gegenstand eines Urteils.
Jugendstrafurteile wegen Widerhandlungen gemäss StGB nahmen gegenüber 2019 um 10% zu (2020: 7944 Urteile; 2019: 7203). Bei den Gewaltstraftaten gemäss StGB wurde ein Anstieg von 23% verzeichnet. Besonders stark zugenommen haben Raufhandel – dort hat sich die Zahl der Urteile 2020 nahezu verdoppelt (+93% gegenüber 2019) – sowie schwere Körperverletzung (+35%), Angriffe (+36%) und Raub (+58%).
Sanktionen
Gemäss Jugendstrafgesetz (JStG) können Jugendliche erst mit Freiheitsentzug oder Busse bestraft werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt das 15. Altersjahr vollendet hatten. Das BFS differenziert daher die Untersuchung der Strafen nach Alter der verurteilten Personen. 2020 wurde bei den unter 15-Jährigen in 56% der Fälle ein Verweis erteilt und bei 45% eine persönliche Leistung angeordnet. Bei den Jugendlichen ab 15 Jahren wurde in 36% der Fälle eine Busse ausgesprochen. Ein Freiheitsentzug erfolgte hingegen nur in 6% der Jugendlichen ab 15 Jahren.
Entscheide
Nicht alle strafrechtlichen Konflikte werden durch die Anordnung einer Schutzmassnahme oder einer Strafe gelöst. Um die verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Konfliktlösungen zu berücksichtigen, erfasst die JUSAS nicht nur Urteile mit Sanktionen, sondern auch Einstellungen gestützt auf die Kriterien einer Strafbefreiung, Vergleiche und Wiedergutmachungen sowie Mediationen.
Anhand dieser neuen Informationen kann das BFS einen vollständigeren Überblick über die Jugendstrafen bieten und beispielsweise nachweisen, dass bestimmte soziodemografische Merkmale der straffälligen Person und die Art der Straftat einen Einfluss darauf haben, ob ein Mediationsverfahren durchgeführt wird oder nicht. Eine überwiegende Mehrheit der Jugendstraftaten wird aber mit einer Strafe und/oder einer Massnahme geahndet (95% der 18209 straffälligen Jugendlichen im Jahr 2020).
1060 Personen waren im Jahr 2020 nach Jugendstrafrecht fremdplatziert
Neu werden alle Aufenthalte in einer Institution oder in einer Strafanstalt statistisch erfasst, wenn sie nach Jugendstrafrecht angeordnet wurden. Hierzu zählen Untersuchungshaft, vorsorglich angeordnete Schutzmassnahmen (stationäre Beobachtung, offene oder geschlossene Unterbringung), im Urteil ausgesprochene Schutzmassnahmen (offene oder geschlossene Unterbringung) und Freiheitsentzug. Im Lauf der Strafuntersuchung und des Vollzugs kann eine fremdplatzierte Person die Platzierungsart wechseln. Die Auswertungen beziehen sich jeweils auf ein Jahr und weisen jede Person pro Art der Fremdplatzierung ein Mal aus. 2020 waren insgesamt 1060 Personen nach Jugendstrafrecht fremdplatziert, d.h. vorsorglich oder nach einem Jugendurteil ausserhalb der eigenen Familie untergebracht.
379 Personen wurden in Untersuchungshaft genommen, 409 waren im Rahmen einer vorsorglichen, während der Strafuntersuchung angeordneten Schutzmassnahme und 271 im Rahmen einer im Urteil ausgesprochenen Schutzmassnahme untergebracht und 209 nach Jugendstrafrecht verurteilte Straffällige mussten einen Freiheitsentzug absolvieren. Die mittlere Dauer der Fremdplatzierung belief sich auf 159 Tage. Nach Platzierungsart differenziert war die Unterbringung im Rahmen einer im Urteil angeordneten Schutzmassnahme mit 235 Tagen durchschnittlich am längsten (242 Tage bei den offenen Unterbringungen).