Zuger Polizei – Richtigstellung zu angeblichen Urheberrechtsverletzungen
23.01.2021 | 10:46
Die Zuger Polizei wird in einem Artikel des Onlineportals Zentralplus beschuldigt, Urheberrechte verletzt zu haben. Für das Jerusalema Dance Challenge-Video verfügt die Zuger Polizei über eine weltweit gültige Lizenz.
Die Zuger Polizei hat die Lizenz für die Nutzung des Songs «Jerusalema» (feat. Nomcebo Zikode) von MASTER KG für das Jerusalema Dance Challenge-Video rechtmässig erworben. Diese Lizenz ist weltweit ab 13. Januar 2021 für drei Monate gültig und umfasst zum einen die Masterrechte wie auch die Verlagsrechte. Bevor eine solche Lizenz ausgestellt wird, bedarf es seitens des verantwortlichen Musiklabels sowie der zuständigen Verlage diverse Abklärungen. Für die Verwendung müssen sowohl die Masterrechte (Rechte an der Aufnahme) durch das Label als auch Verlagsrechte (Rechte an der Komposition und dem Text) durch die Verlage geklärt werden.
Anschliessend erfolgt ein Angebot zur Lizenzierung der Tonträgerhersteller- und Künstlerleistungsschutzrechte sowie der Verlagsrechte für die Verwendung. Dabei geht es um die Zustimmung zu den gewünschten Parametern sowie die genaue Höhe der zu leistenden Lizenzzahlung seitens des Nutzers. Nach Abschluss der Verhandlungen zwischen Label und Verlagen mit dem Nutzer muss die finale Zustimmung der jeweiligen Originalberechtigten eingeholt werden. Die Verwendungsrechte wurden demnach rechtmässig erworben.
Auch bei der SUISA als Urheberrechtsgesellschaft hat die Zuger Polizei die Nutzung der Urheberrechte angemeldet.
Somit liegt keine Urheberrechtsverletzung durch die Zuger Polizei vor. Zentralplus lagen alle diese Fakten vor, diese fanden jedoch nicht vollständig Eingang in die Berichterstattung.
Aktuelle Stellungnahme der SUISA
Es ist nicht unüblich, dass die Nutzung von Musik - z.B. in einem Video - bei der SUISA erst im Nachhinein angemeldet wird. Wenn die Anmeldung nicht erfolgt, nimmt die SUISA mit dem Kunden Kontakt auf und informiert sie/ihn darüber, dass er dies nachholen muss. In Fall des Videos für die "Jerusalema-Challenge" hat die Zuger Polizei die nötigen Lizenzen bei der SUISA eingeholt - wie sie dies in der Vergangenheit auch bei anderen Nutzungen jeweils gemacht hat.