Basel-Landschaft - Schwerer Verkehrsunfall auf der A2 nach Lachgaskonsum
19.03.2024 | 10:32
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft erhebt Anklage gegen einen heute 20-jährigen Mann Anklage wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung, mehrfacher teilweise schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund seines Lachgaskonsums die Herrschaft über sein Auto verloren und dadurch als Lenker am frühen Samstagmorgen, 13. November 2021, auf der Autobahn A2 einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Bei diesem Unfall kam ein junger Mann ums Leben, drei weitere junge Männer sowie der Beschuldigte erlitten teilweise schwere Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung gegen einen heute 20-jährigen Lenker eines Autos (Nationalität: Schweiz) abgeschlossen. Aufgrund der Ergebnisse der Strafuntersuchung hat die Staatsanwaltschaft am Strafgericht Basel-Landschaft gegen den Mann Anklage wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung, mehrfacher teilweise schwerer Körperverletzung, mehrfacher grober teilweise qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung, Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie pflichtwidrigem Verhalten nach einem Unfall erhoben.
Eventualiter sind die Straftatbestände der mehrfachen Gefährdung des Lebens respektive der fahrlässigen Tötung, der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung teilweise mit schwerer Schädigung, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln mitangeklagt.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wirft dem Mann vor, als Lenker am frühen Samstagmorgen, 13. November 2021, auf der Autobahn A2 auf den Gemeindegebieten von Arisdorf und Hersberg einen schweren Verkehrsunfall (Selbstunfall) verursacht zu haben, bei welchem ein junger Mann tödlich sowie weitere drei junge Männer und er selbst teilweise schwer verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund des während der Autofahrt mehrfach inhalierten Lachgases die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren und so den Unfall verursacht hatte.
Das Datum der Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft steht noch nicht fest. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Nachricht: Staatsanwaltschaft BL