Bern stimmt Abschussgesuch für drei Jungwölfe aus dem Beverin-Rudel zu
06.09.2021 | 09:32
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung des Beverin-Rudels zugestimmt. Der Kanton kann drei Jungwölfe zum Abschuss freigeben.
Drei Jungwälfe aus dem Beverinrudel zum Abschuss freigegeben
Am 23. August 2021 hat der Kanton Graubünden beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels im Beverin-Gebiet. Begründet wurde dies mit fehlender Scheu der Wölfe vor Menschen sowie mit Rissen von Schafen trotz Herdenschutzmassnahmen. Mit dem Abschuss von Wölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.
Aufgrund der Prüfung der eingereichten Dokumente hat das BAFU dem Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung zugestimmt. Der Kanton kann drei Jungwölfe abschiessen. Aufgrund des Bundesrechts dürfen die Abschüsse aber nicht im Jagdbanngebiet erfolgen, und es ist davon abzusehen, das Vatertier abzuschiessen.
Nun kann der Kanton Graubünden eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist längstens bis zum 31. März 2022 zu befristen.
Damit die vorgesehenen Massnahmen die gewünschte Wirkung zeigen, die Tiere also wieder scheuer werden, empfiehlt das BAFU in seiner Stellungnahme, dass die Jungwölfe wenn möglich aus einer Gruppe von mehreren Wölfen und nahe von Nutztierherden oder Siedlungen zu erlegen sind.
Wölfe in der Schweiz
Aktuell leben in der Schweiz rund 130 Wölfe und mindestens 11 Rudel; die Zahl nimmt zu. Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde aber von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt.
Um der schwierigen Situation in den Gebieten mit stark wachsendem Wolfbestand gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. Ein guter Herdenschutz kann Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern. Wölfe können lernen, den Herdenschutz zu umgehen und sich auf Risse von Nutztieren zu spezialisieren.
Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.
Quelle: BAFU