Graubünden

Bern stimmt Abschussgesuch für drei Jungwölfe aus dem Beverin-Rudel zu

Das BAFU erteilt die Befugnis, damit drei Jungwölfe abgeschossen werden können-
Das BAFU erteilt die Befugnis, damit drei Jungwölfe abgeschossen werden können- (Bildquelle: Pixel-mixer (CC0) - (Symbolbild))

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung des Beverin-Rudels zugestimmt. Der Kanton kann drei Jungwölfe zum Abschuss freigeben.

Am 23. August 2021 hat der Kanton Graubünden beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels im Beverin-Gebiet. Begründet wurde dies mit fehlender Scheu der Wölfe vor Menschen sowie mit Rissen von Schafen trotz Herdenschutzmassnahmen. Mit dem Abschuss von Wölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Aufgrund der Prüfung der eingereichten Dokumente hat das BAFU dem Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung zugestimmt. Der Kanton kann drei Jungwölfe abschiessen. Aufgrund des Bundesrechts dürfen die Abschüsse aber nicht im Jagdbanngebiet erfolgen, und es ist davon abzusehen, das Vatertier abzuschiessen.

Nun kann der Kanton Graubünden eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist längstens bis zum 31. März 2022 zu befristen.

Damit die vorgesehenen Massnahmen die gewünschte Wirkung zeigen, die Tiere also wieder scheuer werden, empfiehlt das BAFU in seiner Stellungnahme, dass die Jungwölfe wenn möglich aus einer Gruppe von mehreren Wölfen und nahe von Nutztierherden oder Siedlungen zu erlegen sind.

Quelle: BAFU