Biel BE - Anklage wegen Rassendiskriminierung nach Predigt in Moschee
04.08.2021 | 08:45
Die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hat einen 68-jährigen Libyer wegen Rassendiskriminierung und Betrug angeklagt.
Nach Abschluss umfangreicher und äusserst aufwändiger Ermittlungen sieht es die Staatsanwaltschaft als erwiesen, dass der Mann im Juli 2017 in einer Predigt zu Hass gegen Personen aufgrund derer Religion oder Ethnie aufgerufen hat. Darüber hinaus wird der Mann beschuldigt, sich mittels Sozialhilfeleistungen unrechtmässig bereichert zu haben.
Die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hat ein im August 2017 wegen des Vorwurfs der Rassendiskriminierung eröffnetes Strafverfahren gegen einen heute 68-jährigen Libyer abgeschlossen und den Mann zur Anklage gebracht. Auslöser des Verfahrens war eine Strafanzeige, wonach dieser am 7. Juli 2017 in einer Moschee in Biel auf Arabisch eine Predigt gehalten und dabei zu Hassgegen Angehörige bestimmter Ethnien oder Religionenaufgerufen habe.
Ende 2018 ging zudem eine Strafanzeige der Wohnsitzgemeinde des Beschuldigten wegen strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialhilfeleistungen ein.Die Behandlung des Vorwurfs der Rassendiskriminierung gestaltete sich insbesondere in Bezug auf die Übersetzung der Predigt aus der arabischen in die deutsche Sprache durch einen Experten sowie die anschliessende Interpretation des Gesagten durch ein weiteres Gutachten aufwändig. Die Staatsanwaltschaft sieht es gestützt auf die so gewonnenen Erkenntnisse als erwiesen an, dass der Mann in der Predigt wiederholt den Wunsch äusserte, dass gewisse Personen oder Personengruppen bestimmter Ethnien oder Religionenvernichtet werden sollten, damit zu Hass aufrief und sich somit der Rassendiskriminierung schuldig gemacht hat.Der Mann wird weiter des mehrfach begangenen Betrugs angeklagt.
Dieser Anklage liegen umfangreiche und komplexe Ermittlungen nach einer Ende 2018 durch die Wohnsitzgemeinde des Beschuldigten eingereichten Strafanzeige zugrunde. Der Beschuldigte hatte gegenüber der Gemeinde angegeben, über keinerlei Einkommen und Vermögen zu verfügen. Wie die Auswertung zahlreicher editierter Unterlagen sowie Einvernahmen von Drittpersonen ergab, war der Mann indes als Organisator von (Pilger-)Reisen tätig.
Dabei erzielte er teils konkretes Einkommen, teils verzichtete er darauf. Damit konnte der Verdachtdes unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen bestätigt werden.
Der insgesamt sehr grosse Aufwand der Strafverfolgungsbehörden war vor allem darum nötig, weil der Beschuldigte in der Untersuchung nicht kooperierte und insbesondere Fragen zu seinen Einkommensverhältnissen nicht beantwortete.