Polizeiticker

E-Trottinett - Nicht bloss ein Spielzeug! Auf das sollten man achten

Nicht ganz ungefährlich. (Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)

In den letzten Wochen stellte die Polizei eine Zunahme bei den Unfällen mit E-Trottinett fest.

Beim Umgang mit diesen Trendfahrzeugen ist auch häufig ein gefährliches, teils rücksichtsloses Verhalten im Strassenverkehr zu beobachten.

Dazu ein Überblick:

Nicht alle E-Trottinett sind für den Strassenverkehr zugelassen. Dies gilt es vor einem Kauf zu berücksichtigen. Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, wobei die maximale Leistung 0,5 kW beträgt. Ein Kontrollschild ist hingegen nicht erforderlich. (BFU 2021) Im Jahr 2019 ereigneten sich zwei Verkehrsunfälle mit E-Trottinett. Diese Unfälle forderten ein Todesopfer und einen Schwerverletzten. Im Jahr 2020 registrierte die Polizei sieben Unfälle, wobei drei Personen schwer und zwei leicht verletzt wurden.

Wussten Sie dies?