Wallis

E-Trottinett - Nicht bloss ein Spielzeug! Auf das sollten man achten

Nicht ganz ungefährlich. (Symbolbild)
Nicht ganz ungefährlich. (Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)

In den letzten Wochen stellte die Polizei eine Zunahme bei den Unfällen mit E-Trottinett fest.

Beim Umgang mit diesen Trendfahrzeugen ist auch häufig ein gefährliches, teils rücksichtsloses Verhalten im Strassenverkehr zu beobachten.

Dazu ein Überblick:

Nicht alle E-Trottinett sind für den Strassenverkehr zugelassen. Dies gilt es vor einem Kauf zu berücksichtigen. Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, wobei die maximale Leistung 0,5 kW beträgt. Ein Kontrollschild ist hingegen nicht erforderlich. (BFU 2021) Im Jahr 2019 ereigneten sich zwei Verkehrsunfälle mit E-Trottinett. Diese Unfälle forderten ein Todesopfer und einen Schwerverletzten. Im Jahr 2020 registrierte die Polizei sieben Unfälle, wobei drei Personen schwer und zwei leicht verletzt wurden.

Wussten Sie dies?

  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
  • Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur dann fahren, wenn sie den MofaAusweis (Kat. M) besitzen. Ab dem 16. Altersjahr ist hingegen kein Führerausweis mehr erforderlich.
  • Das Fahren auf dem Trottoir ist nicht erlaubt.
  • Wer mit einem E-Trottinett unterwegs ist, muss – insofern vorhanden - die Velowege und -streifen nutzen. Unsere Ratschläge:
  • Tragen Sie einen Helm. Schützen Sie sich zudem mit Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschonern.
  • Beachten Sie die Verkehrsregeln. Ist ein E-Trottinett für den Verkehr zugelassen, gelten dieselben Regeln wie für Velos.
  • Wenn Sie im Verkehr unterwegs sind, machen Sie sich gut sichtbar. (helle Kleidung, reflektierende Accessoires oder tragbare Lampe)
  • Seien Sie gut sichtbar (tragen Sie bei schönem Wetter helle Kleidung und im Winter, bei Regen oder in der Dunkelheit reflektierende Kleidung oder Accessoires).
  • Beachten Sie den Bremsweg. Dieser kann mehrere Meter betragen.