Ermittlungen bezüglich sexueller Missbräuche in der katholischen Kirche
30.01.2024 | 07:56
Es wird informiert, dass die Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud die Ermittlungen bezüglich der sexuellen Missbräuche in der katholischen Kirche übernommen hat.
Die polizeilichen Ermittlungen werden unabhängig von der betroffenen Gemeinschaft fortgesetzt. Die Kantonspolizei Wallis hat mit den Personen, welche sich gemeldet haben, Kontakt aufgenommen und kümmert sich um diese. Bisher wurden 27 Personen kontaktiert und angehört, diese Personen wollten jedoch nicht formell angehört werden. Die Berichte wurden der Generalstaatsanwältin ausgehändigt. 5 Personen wünschten eine formelle Anhörung. Mehrere Beschuldigte wurden ebenfalls angehört.
Aus verfahrensrechtlicher Sicht hat die Generalstaatsanwältin noch kein formelles Verfahren gegen einen bestimmten mutmaßlichen Täter eröffnet, da bislang alle gemeldeten Fälle verjährt sind oder der mutmaßliche Täter verstorben ist. Beim aktuellen Stand der Ermittlung sind drei Nichtanhandnahmeverfügungen zu erlassen, da der Täter verstorben ist und/oder die angezeigten Taten offensichtlich verjährt sind. Die Ermittlungen werden mit der wertvollen Unterstützung der Polizei fortgesetzt.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass das Bistum Sitten durch Mgr Lovey uneingeschränkt mit der Strafjustiz zusammenarbeitet, um Licht in diese Taten zu bringen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft möchten noch einmal betonen, dass sie den Opfern oder den Personen, welche solche Taten anzeigen möchten, zur Verfügung stehen. Sie können sie über die Mailadresse mail@police.vs.ch oder über eine kantonale Polizeidienststelle kontaktieren. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an eine OHG-Beratungsstelle oder direkt schriftlich an die Staatsanwaltschaft Wallis zu wenden.
Für die Angeklagten gilt während des Ermittlungsverfahrens die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft wird keine weiteren Informationen abgeben.
Quelle der Nachricht: Staatsanwaltschaft VS