Hund und Katze aus dem Auslandtierschutz – der SUST-Tierhandelreport deckt auf
16.11.2023 | 18:15
Jeden Tag erreichen uns Bilder von leidenden Strassentieren aus verschiedensten Ländern dieser Welt. Viele Schweizer Tierfreunde sind daher bereit, ein Tier aus dem Ausland zu adoptieren. Doch woran erkennt man, ob die importierende Organisation seriös und nachhaltig arbeitet? Die SUST ist dem teilweise grauenhaften Tierhandel unter dem Deckmantel des Tierschutzes in umfassenden Recherchearbeiten auf den Grund gegangen und hat mit den daraus resultierenden Ergebnissen den Schweizer Tierhandelreport erstellt.
Wer ein Tier aus dem Ausland adoptieren will, hat die Qual der Wahl: Dutzende Tierschutzorganisationen bieten Tiere aus verschiedensten Ländern in jedem Alter und jeder Grösse an. Nicht alle dieser Organisationen arbeiten seriös und professionell, erschreckend wenige sind bereit ihre Abläufe offenzulegen. Die Konsequenzen tragen immer die Tiere: Sie landen in einem ungeeigneten Zuhause, werden zu Wanderpokalen oder nicht selten eingeschläfert. Die SUST bietet mit ihrem Tierhandelreport Hand und zeigt auf, was eine seriöse und nachhaltige Vermittlung beinhaltet, und gibt Tipps, woran seriöse Organisationen erkannt werden.
«Glückstransporte» werden sie auch genannt, wenn Tiertransporter Hunde und Katzen aus dem Ausland in die Schweiz fahren. In der öffentlichen Wahrnehmung überwiegt denn auch die Darstellung erfolgreicher Vermittlungen. Nur selten wird bekannt, dass viele dieser Vermittlungen ein trauriges Ende nehmen.
Es ist nicht einfach, seriöse Organisationen zu erkennen. Wir geben Ihnen hier einen Einblick in die wichtigsten Punkte, die erfüllt/angeboten werden müssen. Diese Informationen müssen von der vermittelnden Organisation ohne Aufforderung angegeben / auf der Webseite ausgewiesen werden.
Sollten Sie bereits eine Organisation ins Auge gefasst haben, empfehlen wir Ihnen, hier den Inhalt des entsprechenden Fragebogens oder unserer Recherchen anzuschauen.
INSERAT / KOMMUNIKATION
- Die Verhaltensbeschreibung ist vollständig und weist auf die Herkunft des Tieres hin (Strasse, Privattier, Tierheimtier, Verschlagstier).
- Auffällige Verhaltenseigenschaften werden von der vermittelnden Organisation ausdrücklich erwähnt und detailliert beschrieben.
- Der Verkaufspreis ist aufgeschlüsselt - jeder Kostenpunkt wird mit Angabe der jeweiligen Kosten erwähnt.
- Die vermittelnde Organisation kommuniziert sachlich, ohne Übertreibungen, ohne emotionalen Druck, keine oder wenige Rechtschreibfehler.
- Die Korrespondenz erfolgt schriftlich per E-Mail (kein Whatsapp, Telegram, Instagram etc.).
IMPORT
- Die Tiere werden nicht auf Raststätten, Parkplätzen oder Flughäfen übergeben (in der Schweiz oder ausserhalb).
- Die Tiere werden nach der Ankunft in der Schweiz in einem Tierheim/einer Pflegestelle der vermittelnden Organisation mit fachkundiger Betreuung untergebracht.
- Die MitarbeiterInnen im Tierheim / in den Pflegestellen in der Schweiz verfügen über geprüftes Fachwissen zum Thema Tierverhalten Katze/Hund.
- Der Mikrochip des Tieres wird nach Ankunft in der Schweiz auf die vermittelnde Organisation registriert. Erst nach erfolgreicher Nachkontrolle wird er auf die neuen BesitzerInnen registriert.
VERMITTLUNG
- Vor der Vermittlung können und müssen Sie das Tier mehrmals, ohne Übernahmedruck, besuchen.
- Die vermittelnde Organisation gibt an, welche Massnahmen zur Sozialisierung / im Training vorgenommen wurden.
- Sie erhalten ein vollständiges Gesundheitsdossier des Tieres inkl. detaillierte Informationen über die verabreichten Impfungen und Parasitenbehandlungen und Testresultate.
- Die Mikrochipnummer ist 15-stellig.
- Die Impfeinträge enthalten den Impfstoff-Aufkleber, Datum, Stempel und Tierarztsignatur.
- Die zwingende Vorkontrolle bei Ihnen zuhause (nicht online) wird von einer Fachperson mit geprüften Verhaltensfachwissen Katzen/Hunde anhand eines vorgegebenen Protokolls durchgeführt.
- Der Vermittlungsvertrag enthält, sofern das Tier aufgrund des Alters noch nicht kastriert wurde, eine Klausel, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt kastriert werden muss.
- Die Vertragsunterzeichnung erfolgt nach einer Probezeit und erfolgreicher Nachkontrolle.
- Es werden keine Vorauszahlungen gefordert.
RÜCKNAHME
- Das Tier darf gemäss Vermittlungsvertrag ausschliesslich, unabhängig des Vermittlungszeitpunktes, an die vermittelnde Organisation zurückgegeben werden.
TRANSPARENZ
- Die Organisation gibt Mitarbeiter und Freiwillige mit vollem Namen, Funktion und Ausbildung.
- Die vermittelnde Organisation veröffentlicht jährlich einen Bericht mit detaillierten Angaben zu Vermittlungen, Rücknahmen, Euthanasien, Kastrationen etc. inkl. einer Jahresrechnung.
- Die vermittelnde Organisation weist die Steuerbefreiung, Handelsbewilligung, Transportbewilligung und TRACES-Registrierung auf der Webseite aus.
- Die Geschäftstätigkeiten werden von einem externen Aufsichtsorgan geprüft.
Quelle der Meldung für Polizeiticker: Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz