Polizeiticker

Kanton Uri – Informationen zum Verhalten auf und in Gewässern

See im Kanton Uri (Bildquelle: Kantonspolizei Uri)

Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen und das Wetter wird bald schon wieder an und auf den See locken. Entsprechend ist es der Kantonspolizei Uri ein Bedürfnis, die Bevölkerung darüber zu orientieren, welche Regeln, Gesetze und Verordnungen auf und im See gelten. Ziel ist, dass die gemeinsame Nutzung der Seefläche durch die vielen Anspruchsgruppen (Bootsführende, Surfer, SUP-Nutzer etc.) friktionsfrei erfolgt und der Ausflug zum See ein sicheres und unfallfreies Erlebnis bleibt.

n den letzten Jahren wurde auf dem Urnersee eine Zunahme an Wassersportgeräten wie Kanus, Surfbretter oder Stand-up-Paddles (SUP) festgestellt. Auch das Wind- und Kitesurf-Aufkommen steigt zunehmend. Nachfolgend findet sich ein Überblick zu den gängigsten Vorschriften für die Nutzung der unterschiedlichen Wassersportgeräte. Weitere nützliche Informationen zum Gebrauch solcher Wassersportgeräte finden Sie in den Merkblättern der Vereinigung der kantonalen Schifffahrtsämter VKS.

Allgemein gelten für Kite- und Windsurfer folgende Vorschriften

Für Kitesurfer gelten zusätzliche Vorschriften

Regeln fürs Stand-up-Paddling «SUP»

Weiter gelten für Seebenützer, wie bspw. Motor- und Segelbootführer, folgende Vorschriften

Auch beim Baden und Tauchen ist Vorsicht geboten. So ist das Baden ausserhalb behördlich bewilligter und gekennzeichneter Wasserflächen im Umkreis von 100 Meter um Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschiffe verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt beeinträchtigt wird. Zudem ist die private Verwendung von Tauchscootern verboten.