Polizeiticker

Machen Sie sich nicht als Geldwäscher strafbar!

Money Mules (Bildquelle: SKP)

Kriminelle suchen über diverse Online-Plattformen, via Social Media oder Zeitungsinseraten nach «Money Mules» (dt. Geldesel), deren Bankkonten sie für ihre Zwecke, die Verschiebung von deliktisch erwirtschaftetem Geld, nutzen können.

Die Anzeigen sprechen häufig Personen an, die auf Jobsuche sind oder sich in finanziellen Engpässen befinden. Doch hier ist Vorsicht angebracht, denn wer sich als Geldesel einspannen lässt, verstösst gegen das Gesetz.

Modus Operandi

Kriminelle versuchen immer wieder, über diverse Online-Plattformen, via Facebook oder fingierte Webseiten mit Stellenangeboten, gutgläubige Personen als sogenannte Finanzagentinnen und -agenten für ihre kriminellen Geschäfte zu rekrutieren. In den Stelleninseraten werden hohe Provisionen bei geringem Arbeitsaufwand in Aussicht gestellt und von den Personen werden in der Regel keine vorgängigen Ausbildungen oder Fachkenntnisse verlangt. Die angeblichen Firmen verfügen häufig über eine glaubwürdige Website oder missbrauchen die Namen von tatsächlich existierenden Firmen für ihre Zwecke.

Im Rahmen der vermeintlichen Anstellung sollen die Personen über ihre eigenen Bankkonten Gelder empfangen, abheben und diese per Postsendungen (Briefe, Pakete) mit Hilfe eines Geldtransfer-Services oder anderweitig ins Ausland weiterleiten. Vermehrt wird auch ein Wechsel der Vermögenswerte in eine Kryptowährung (z.B. Bitcoin) verlangt. Als Gegenleistung darf eine Provision behalten werden. Die Gelder stammen fast immer aus deliktischen Handlungen im Bereich der Internetkriminalität oder des Drogen- und Menschenhandels.

Rechtslage (Bildquelle: SKP)

Rechtslage

Obwohl Finanzagentinnen und -agenten nicht direkt in die kriminellen Handlungen involviert sind, machen sie sich der Geldwäscherei (Art. 305bis) strafbar, weil sie Kriminelle darin unterstützen, deren «schmutziges» Geld zu verschieben und somit dessen illegale Herkunft zu verschleiern oder eben «zu waschen».

Was tut die Polizei?

Im Fall einer Anzeige startet die Polizei eine Ermittlung wegen Geldwäscherei. Auch wenn Sie selbst als Finanzagent/in tätig gewesen sind und so möglicherweise gegen das Gesetz verstossen haben, sollten dieses Internetdelikt unbedingt zur Anzeige bringen. Nur so erhält die Polizei Informationen zum Ausmass des Deliktsfeldes, kann Zusammenhänge herstellen und allenfalls Ermittlungsmöglichkeiten finden.

Was kann ich tun?

Schützen Sie sich (Bildquelle: SKP)

Schützen Sie sich, indem Sie:

Haben Sie bereits Geld überwiesen (Bildquelle: SKP)

Haben Sie bereits Geld überwiesen:

Geld (Bildquelle: SKP)