Viele Unfälle mit E-Trottinett im Wallis – Polizei mahnt zur Rücksichtnahme
06.10.2025 | 09:33
Die Kantonspolizei Wallis startet mit der Kampagne „Häb Sorg“, um über die korrekte und sichere Nutzung von E-Trottinetts zu informieren. Hintergrund ist der starke Anstieg von Unfällen und Regelverstössen in den letzten Jahren. Die Polizei ruft zu mehr Rücksicht und Sicherheitsbewusstsein auf.
Im Lauf der letzten Jahre hat die Nutzung von E-Trottinetts besonders stark zugenommen. Die Kantonspolizei zeigt sich bemängelt dabei den unsachgemässen Gebrauch von E-Trottinetts. Dieser führt zu einem deutlichen Anstieg von Unfällen und Zuwiderhandlungen bei der Nutzung von E-Trottinetts.
Mit der Kampagne „Häb Sorg” möchte die Kantonspolizei Wallis die Bevölkerung über die richtige Verwendung von E-Trottinetts informieren und die Zahl der Unfälle mit diesen Fahrzeugen senken.
Tipps und Vorschriften
Übertreibe nicht – und halte dich an die Spielregeln
Mindestalter: ab 14 Jahren
Führerausweis: 14 bis 16-Jährige: Kategorie M – ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich
Licht einschalten: bei Dunkelheit sowie als Tagfahrlicht
Benutzungsort: auf der Strasse – das Trottoir ist für die Fussgänger
Rücksicht: rücksichtsvolle Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit
Übertreibe nicht – aber schütze dich auf deinem E-Trottinett
Folgende Schutzausrüstung wird empfohlen:
- Schutzhelm
- Ellbogen- / Knieschoner
- Handgelenkschoner
- geschlossene Schuhe
Übertreibe nicht – aber halte dich an die Geschwindigkeit / an die technischen Vorschriften
Definition: Ein E-Trottinett ist ein Leicht-Motorfahrrad (Art. 18.lit. b, VTS)
Geschwindigkeit: max. 20 km/h
Leistung: max. 0,5 kW
Bremsen: eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse, unabhängig voneinander bedienbar
Licht:
- weisses Licht vorne (Tagfahrlicht)
- rotes Licht hinten
- roter Rückstrahler hinten
Warnvorrichtung: hörbare Glocke bzw. Klingel
Die Kantonspolizei Wallis verweist für weitere Infos auf die Website:
Quelle der Polizeinachricht: Kapo VS