Im Lauf der letzten Jahre hat die Nutzung von E-Trottinetts besonders stark zugenommen. Die Kantonspolizei zeigt sich bemängelt dabei den unsachgemässen Gebrauch von E-Trottinetts. Dieser führt zu einem deutlichen Anstieg von Unfällen und Zuwiderhandlungen bei der Nutzung von E-Trottinetts.
Mit der Kampagne „Häb Sorg” möchte die Kantonspolizei Wallis die Bevölkerung über die richtige Verwendung von E-Trottinetts informieren und die Zahl der Unfälle mit diesen Fahrzeugen senken.
Tipps und Vorschriften
Übertreibe nicht – und halte dich an die Spielregeln
Mindestalter: ab 14 Jahren
Führerausweis: 14 bis 16-Jährige: Kategorie M – ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich
Licht einschalten: bei Dunkelheit sowie als Tagfahrlicht
Benutzungsort: auf der Strasse – das Trottoir ist für die Fussgänger
Rücksicht: rücksichtsvolle Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit
Übertreibe nicht – aber schütze dich auf deinem E-Trottinett
Folgende Schutzausrüstung wird empfohlen:
- Schutzhelm
- Ellbogen- / Knieschoner
- Handgelenkschoner
- geschlossene Schuhe
Übertreibe nicht – aber halte dich an die Geschwindigkeit / an die technischen Vorschriften
Definition: Ein E-Trottinett ist ein Leicht-Motorfahrrad (Art. 18.lit. b, VTS)
Geschwindigkeit: max. 20 km/h
Leistung: max. 0,5 kW
Bremsen: eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse, unabhängig voneinander bedienbar
Licht:
- weisses Licht vorne (Tagfahrlicht)
- rotes Licht hinten
- roter Rückstrahler hinten
Warnvorrichtung: hörbare Glocke bzw. Klingel
Die Kantonspolizei Wallis verweist für weitere Infos auf die Website:
Quelle der Polizeinachricht: Kapo VS