Wetzikon ZH - Jugendliche kommen online einfach an Alkohol
20.02.2024 | 09:28
Anfangs Februar 2024 sind in der Stadt Wetzikon bei zehn Betrieben Alkoholtestkäufe über Onlinebestellungen durchgeführt worden. Es zeigte sich, dass 60 Prozent der Kurierdienste von Restaurationsbetrieben fälschlicherweise alkoholhaltige Getränke an Jugendliche verkauften.
In Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz Zürich führte die Stadtpolizei Wetzikon im Februar Alkoholtestkäufe auf dem Stadtgebiet Wetzikon durch. Zum ersten Mal wurden die Testkäufe im Online-Verkauf durchgeführt. Beispielsweise in der Gastronomie, wo Alkohol auf der Website eines Restaurants bzw. Take-aways oder über eine Online-Plattform bestellt wurden. Als Käuferinnen und Käufer traten Mädchen und Knaben im Alter von 14 Jahren auf. Sie versuchten, verschiedene alkoholische Getränke zu erwerben.
Es wurden zehn Online-Bestellungen getätigt. Die Bestellungen wurden durch die jeweiligen Betreibenden mittels Lieferdienst an einen bestimmten Ort geliefert. 60 Prozent der Betreibenden bzw. Lieferanten haben weder bei der Bestellung noch bei der Auslieferung auf das Alter der Bestellenden geachtet und somit Alkohol an unter 16-Jährige verkauft. Die restlichen 40 Prozent der Betreibenden haben bei der Bestellung auch nicht nach dem Alter gefragt.
Hingegen haben deren Lieferdienst-Mitarbeitenden bei der Übergabe der Bestellung einen Ausweis verlangt und darauf die bestellten alkoholischen Getränke wieder mitgenommen. Die Auswertung der Testkäufe von Alkohol im Onlinehandel zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht und die bestehenden Tools zur Altersidentifikation nicht ausreichen, um den Jugendschutz zu gewährleisten.
Den fehlbaren Betrieben wurde jeweils eine verwaltungsrechtliche Verfügung mit entsprechenden Gebühren zugestellt. Weiter wurde festgestellt, dass zwei Kurierdienstfahrer nicht über die nötigen Bewilligungen des Arbeitsamts verfügten und gar nicht Arbeiten durften. Diese werden ans Statthalteramt Hinwil zur Anzeige gebracht.
Im Weiteren wurden alle getesteten Betriebe, die kein Alkohol verkauften, schriftlich von der Stadtpolizei Wetzikon auf ihr vorbildliches Verhalten informiert.
Weiterhin Alkoholtestkäufe
Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Bei den Testkäufen geht es darum, das Verkaufspersonal, die Jugendlichen, die Öffentlichkeit und die Eltern auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu sensibilisieren. Deshalb sind auch weitere Alkoholtestkäufe nötig. Die Praxis zeigt, dass Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal haben und sensibilisieren nachweislich die Verkaufspraxis.
Jugendschutz: Kein Alkoholverkauf an unter 16-Jährige
Der Verkauf von alkoholischen Getränken für unter 16-Jährige und der Verkauf von gebrannten Wassern wie Spirituosen, Aperitifen und Alcopops für unter 18-Jährige ist in der Schweiz verboten. Eine Online-Schulung steht kostenlos unter www.jalk.ch zur Verfügung.
Quelle der Nachricht: Stadt Wetzikon