Polizeiticker

Baar ZG - 13-Jähriger fährt auf Elektro-​Trottinett einen Senioren an

Der 13-Jährige durfte gar nicht mit dem Elektro-​Stehroller fahren (Bildquelle: Kanton Zug)

Am Mittwoch, 05.04.2023, kurz nach 12:30 Uhr, wurde ein 80-​jähriger Fussgänger auf dem Trottoir beim Kreisel Neugasse/Weststrasse in Baar von einem 13-Jährigen auf einem E-​Scooter angefahren. Die Polizei erinnert nochmals an die Regeln zur Nutzung solcher Fahrzeuge.

Der Senior wurde dabei erheblich verletzt und musste sich für mehrere Tage in Spitalpflege begeben. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der beschuldigte Jugendliche keine Fahrberechtigung für den Elektro-Stehroller hat. Denn er ist erst 13 Jahre alt und E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren mit der Mofaprüfung gefahren werden. Zudem war der Stehroller nicht für den Strassenverkehr zugelassen.

Der 13-Jährige muss sich bei der Jugendanwaltschaft wegen mehrerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten. Angezeigt wurde auch der Vater des Jungen, weil er ihm den nicht vorschriftsgemässen Stehroller trotz fehlender Fahrberechtigung überlassen hatte. Der E-Scooter bleibt gemäss Anordnung der Jugendanwaltschaft sichergestellt.

Regeln rund um Trendfahrzeuge

Für E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder:

Quelle: Kanton Zug