Chexbres VD - Polizist feuert Schüsse bei Festnahme eines Unschuldigen ab
01.11.2022 | 18:24
Am Dienstag gegen 06.00 Uhr kontrollierte eine Polizeipatrouille in der Nähe der Autobahnausfahrt Chexbres einen Verdächtigen im Rahmen der Fahndung nach Schüssen, die in der Nacht in Sitten abgefeuert worden waren. Da der Gendarm von seiner Waffe Gebrauch machte, eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung, um die Umstände des Vorfalls zu klären. Die kontrollierte Person blieb unverletzt und wurde von der Anklage befreit.
Am Dienstag, den 1. November 2022, stellte die Kantonspolizei Waadt im Osten des Kantons ein grosses Polizeiaufgebot auf, um zu versuchen, ein Fahrzeug und seine Insassen zu verhaften, die von der Walliser Kantonspolizei nach Schüssen in der Stadt Sitten gegen 03.35 Uhr gemeldet worden waren(wir berichteten).
Das verdächtige Fahrzeug wurde von einer Patrouille der Gendarmerie auf der Autobahn A9 kurz vor dem Tunnel von Glion verfolgt. Es fuhr mit fast 200 km/h durch die für Bauarbeiten vorgesehene Zone und gefährdete die Arbeiter. Das Auto wurde von der Polizei aus den Augen verloren. Ein ähnliches Fahrzeug wurde später in der Gegend von Chexbres gesichtet.
Später, gegen 06.00 Uhr, sah eine andere Patrouille, die im Rahmen dieser Massnahme in der Nähe der Autobahnausfahrt Chexbres eingesetzt wurde, eine Person, deren Verhalten ihnen verdächtig vorkam.
Die Polizisten erteilten die üblichen Aufforderungen, die jedoch keine Wirkung auf die Person hatten, die daraufhin ihre Fahrt in ihre Richtung fortsetzte. Der Gendarm sah, wie der Mann nach einem Gegenstand in seiner Tasche griff, und fühlte sich in Gefahr, woraufhin er zwei Schüsse in seine Richtung abfeuerte. Der Mann, der nicht verletzt wurde, legte sich daraufhin auf den Boden und konnte von den beiden Beamten festgenommen werden.
Die durchgeführten Kontrollen ergaben, dass es sich bei dem 21-jährigen Mann, der in der Region wohnte, nicht um die in diesem Fall gesuchte Person handelte. Er gab an, die Aufforderungen der Beamten nicht gehört zu haben, da er mit kabellosen Kopfhörern Musik gehört hatte.
Das Opfer und die beiden beteiligten Polizisten wurden von einem Staatsanwalt der Zentralen Staatsanwaltschaft (ZSP) vernommen, der eine Strafuntersuchung einleitete, um die Umstände und die strafrechtliche Verantwortung in diesem Fall zu ermitteln. Das Opfer trat als Privatkläger auf. Die Ermittlungen werden vom Staatsanwalt der Abteilung für besondere Fälle der Bundesanwaltschaft mit Unterstützung von Ermittlern der Kantonspolizei und der Kriminalpolizei geführt.
Quelle: Kantonspolizei Waadt