Polizeiticker

Hate Crime – Mehr als Worte – Wenn Hass Taten schafft

Hate Crime – wenn Hass zur Straftat wird (Bildquelle: Kantonspolizei Bern)

Wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung angegriffen werden, spricht man von Hate Crime. Solche Taten verletzen nicht nur Einzelne, sondern gefährden das Zusammenleben. Die Kantonspolizei Bern ruft zur Wachsamkeit und zum Handeln auf.

Sara ist spät dran. In fünfzehn Minuten beginnt der Unterricht und sie muss vor ihrer Klasse stehen. Sie eilt aus ihrer Wohnung in Richtung Tramhaltestelle. Kaum dort angekommen, schreit ihr ein Mann entgegen: «Verschwinde zurück in dein Land!» – gefolgt von weiteren Beschimpfungen. Sara ist in der Schweiz geboren, hat hier studiert und unterrichtet an einer Schule mitten in der Stadt. Doch in diesem Moment zählt für den Mann nur eines: ihre Hautfarbe. Sie fühlt sich verunsichert, wütend und verletzt zugleich – Gefühle, die sie den ganzen Tag begleiten werden.

«Hate Crime», also Hasskriminalität, richtet sich gegen Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale. Solche Taten verletzen nicht nur die Betroffenen, sondern gefährden auch das gesellschaftliche Zusammenleben. Hate Crime ist mehr als nur eine einzelne Straftat – es verbreitet Angst und Unsicherheit. Die Kantonspolizei Bern setzt sich aktiv gegen Hate Crime ein – und Sie können das auch!

Was ist Hate Crime?

Hate Crime bezeichnet Straftaten, die aus Hass oder Vorurteilen gegenüber bestimmten Gruppen begangen werden. Diese können sich in vielfältiger Weise äussern – von verbalen Beleidigungen und Drohungen über körperliche Angriffe bis hin zu Sachbeschädigungen mit diskriminierenden oder extremistischen Symbolen.

Auch im digitalen Raum ist Hasskriminalität präsent, beispielsweise in Form von Cybermobbing mit rassistischen oder homophoben Inhalten. Solche Online-Angriffe können strafbare Handlungen wie Beschimpfungen, Drohungen oder Nötigungen umfassen, die aus Hassmotiven erfolgen. Die Täter/-innen wählen ihre Opfer nicht zufällig, sondern gezielt anhand eines Merkmals, welches das Opfer mit einer bestimmten Gruppe verbindet.

(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - LIGHTFIELD STUDIOS)

Was können Sie als betroffene Person tun?

Die rechtliche Grundlage in der Schweiz

Aus rechtlicher Sicht umfasst ein Hate Crime zwei Elemente: eine Straftat und ein Hassmotiv. Besonders oft liegt ein Hassmotiv bei der Verletzung der Diskriminierungsstrafnorm gemäss Art. 261bis StGB vor. Unter diese fallen Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Ethnie, Religion oder der sexuellen Orientierung sowie der Aufruf zu Hass. Aber auch Beschimpfungen, Drohungen, Nötigungen, Gewaltdelikte und Sachbeschädigungen können aus Hassmotiven erfolgen.

Das Hassmotiv ist relevant bei der Strafzumessung. Delikte, die aus Hassmotiven begangen wurden, werden strenger bestraft als solche ohne Hassmotiv.

Die Kantonspolizei erfasst statistisch alle Delikte, die aus einem Hassmotiv heraus begangen wurden. Dadurch wird das Ausmass solcher Vorfälle sichtbar gemacht und eine bessere Datengrundlage für Präventionsmassnahmen geschaffen.

Gemeinsam gegen Hassdelikte

Hate Crime geht uns alle an. Je mehr Personen über dieses Thema Bescheid wissen, desto besser kann dagegen vorgegangen werden. Eine Sensibilisierung beginnt im Alltag. Achten Sie auf die eigene Sprache und greifen Sie ein, wenn Sie Hass in Ihrem Umfeld bemerken. Bleiben Sie aufmerksam und zeigen Sie Courage.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo BE