Mord am Bruggerberg AG - 22-Jähriger wurde in Höhle eingeschlossen und zugeschüttet!
30.04.2021 | 09:39
Das Zwangsmassnahmengericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gutgeheissen und Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten gegen den 22-jährigen Schweizer angeordnet.
Am 26. März 2021 nahm die Kantonspolizei Aargau im Zusammenhang mit dem Tod des am 5. April 2020 in einer Höhle am Bruggerberg aufgefundenen jungen Mannes aus dem Kanton Zürich einen 22-jährigen Schweizer fest. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führt gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell Mord.
Opfer wurde eingeschlossen
Inzwischen hat der Beschuldigte gestanden, das Opfer am 7. April 2019 in der Höhle eingeschlossen und diese zugeschüttet zu haben. Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene rechtsmedizinische Gutachten stellte Erfrieren als Todesursache fest, wobei die Beurteilbarkeit aufgrund des Zustands des Leichnams eingeschränkt war.
Zum weiteren Aussageverhalten des Beschuldigten und den bisher getätigten Untersuchungshandlungen macht die Staatsanwaltschaft keinerlei Angaben. Hintergrund, Tatablauf und Motiv des Tötungsdelikts sind nach wie vor Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Das Zwangsmassnahmengericht ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten angeordnet.
Für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Den Abschluss des Verfahrens wird die Staatsanwaltschaft zum gegebenen Zeitpunkt aktiv kommunizieren.