Polizeiticker

Suhr AG – Zwei verletzte Frauen bei heftigem Unfall

Die Autofahrerinnen wurden verletzt. (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Am Donnerstag, 18. September 2025, kam es in Suhr zu einem heftigen Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Zwei Autofahrerinnen wurden verletzt. Der Strassen- und Bahnverkehr war zeitweise gesperrt.

Am Donnerstagabend, dem 18. September 2025, gegen 17.15 Uhr, mussten die Fahrzeuge auf der Bernstrasse West in Suhr vor einer Lichtsignalanlage einer temporären Baustelle anhalten. Dadurch entstand eine Kolonne. In dieser Kolonne befanden sich eine 44-jährige und eine 62-jährige PW-Lenkerin.

An allen drei Fahrzeugen entstand enormer Sachschaden. (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Ein 30-jähriger Lieferwagenfahrer fuhr in dieselbe Richtung und dürfte die Kolonne zu spät bemerkt haben, weshalb er auf den Toyota der 62-Jährigen auffuhr. Durch den starken Aufprall schleuderte es den Toyota auf die Gegenfahrbahn, wobei es zur frontalen Kollision mit dem korrekt entgegenkommenden Mercedes der 44-jährigen Automobilistin kam.

Ein Lieferwagenfahrer bemerkte die Kolonne zu spät. (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Durch den Aufprall schleuderte es beide Fahrzeuge an den Rand der Fahrbahn und in die Nähe der Gleisanlage. Nebst der Strassensperrung musste daher auch der Zugsverkehr unterbrochen werden.

Auch der Zugsverkehr musste unterbrochen werden. (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Bei den Kollisionen wurden die beiden Autofahrerinnen leicht verletzt und mit Ambulanzen in Spitäler transportiert. An allen drei Fahrzeugen entstand grosser Sachschaden.

Der Lieferwagenfahrer wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Kurz vor 19:00 Uhr war die Strasse und die Bahnlinie wieder für den Verkehr freigegeben.

Beide Autos wurden an den Fahrbahnrand geschleudert. (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Neben mehreren Patrouillen der Kantonspolizei Aargau waren die Regionalpolizei Suret, die Feuerwehr Suhr sowie zwei Rettungswagen im Einsatz.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo AG