Polizeiticker

Vorsicht: Tiere auf der Strasse - Richtiges Verhalten

Vom Auto erfasstes Reh (Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau)

Die letzten Wochen kam es auf Thurgauer Strassen zu zahlreichen Kollisionen mit Tieren. Die Kantonspolizei Thurgau bittet die Verkehrsteilnehmenden um Aufmerksamkeit.

Seit Anfang September 2023 registrierte die Kantonale Notrufzentrale mehrere Dutzend Verkehrsunfälle mit Tieren. In den meisten Fällen handelte es sich um Füchse, Rehe, Igel. Im selben Zeitraum wurden zudem mehr als 20 Katzen im Strassenverkehr getötet. Die Zunahme der Wildunfälle steht unter anderem in Zusammenhang mit der Dämmerung, die im Herbst und Winter früher einsetzt.

Die Kantonspolizei Thurgau erinnert erneut daran, die Aufmerksamkeit auf die Strasse zu richten. Tiere sind nicht nur bei Dämmerung und in der Nacht aktiv sondern auch am Tag. Sie können teilweise in hohem Tempo die Strassen überqueren. Im Herbst und Winter steigt das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit einem Tier verwickelt zu werden.

Vor allem in ländlichen Gebieten, wo die Strassen an Felder angrenzen sowie in und um Waldgebiete, sollte vorausschauend gefahren und die Geschwindigkeit reduziert werden, da es an diesen Stellen häufig zu Unfällen kommt. Wer seine Aufmerksamkeit auf die Strasse richtet und das Tempo reduziert hilft mit, Unfälle zu vermeiden.

Ein Unfall mit einem Haus- oder Wildtier, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, untersteht gemäss Strassenverkehrsgesetz der Meldepflicht. Wer den Unfall mit einem Tier nicht meldet macht sich strafbar.

Verhaltensempfehlung bei einem Unfall:

Nach einer Kollision mit einem Tier muss zuerst, wenn nötig, die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck abgesichert werden, um Folgeunfälle zu verhindern. Wildunfälle sind gemäss Strassenverkehrsgesetz meldepflichtig, es muss also sofort die Polizei über die Notrufnummer 117 informiert werden, die dann denn Wildhüter oder Jäger aufbietet. Dieser hat die Aufgabe, ein verletztes Tier aufzuspüren und wenn nötig von seinem Leiden zu erlösen. Zusätzlich stellt er der Autofahrerin oder dem Autofahrer eine Bestätigung aus, die bei der Versicherung eingereicht werden kann. Nähern sie sich Wildtieren nicht und warten sie auf den Wildhüter, den Jäger oder die Polizei.

Quelle der Polizeimeldung für Polizeiticker.ch: KaPo TG