Wie füllt man das Europäisches Unfallprotokoll korrekt aus?
13.06.2023 | 12:04
Nach einem Verkehrsunfall ohne Personenschäden ist nicht immer ein Polizeieinsatz zwingend erforderlich. Das Ausfüllen eines Unfallprotokolls stellt für viele Verkehrsteilnehmer jedoch eine Herausforderung dar.
Die Kantonspolizei hat beschlossen, eine digitale Gebrauchsanleitung für die Erstellung eines europäischen Unfallprotokolls zu verfassen. Das Europäische Unfallprotokoll wird von den Versicherungsgesellschaften in der Regel kostenlos an ihre Kunden ausgegeben. In mehreren Sprachen erhältlich, bleiben Inhalt und Struktur der Texte identisch.
Wenn Sie Verursacher oder Geschädigter eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden sein sollten, ist die Anwesenheit der Kantonspolizei für die Erstellung eines Unfallprotokolls nicht zwingend erforderlich. Es genügt, wenn die verschiedenen Parteien das Europäische Unfallprotokoll klar und unmissverständlich ausfüllen. Das Protokoll sollte eine Skizze der Situation am Unfallort, sowie die Namen und Adressen der Zeugen beinhalten. Es wird auch empfohlen, Fotos als zusätzliche Beweismittel beizufügen.
Das Protokoll muss von beiden Beteiligten unterzeichnet werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Unterschrift keine Haftungsanerkennung darstellt, sondern lediglich die Richtigkeit der im Unfallbericht festgehaltenen Fakten bestätigt. Anschliessend werden zwei Exemplare ausgetauscht, wobei grundsätzlich eine Kopie für den Fahrer und eine zweite für die Versicherungsgesellschaft bestimmt ist.
Unsere Ratschläge:
Stellen Sie sicher, dass Sie ein Europäisches Unfallprotokoll im Fahrzeug haben (die Abschnitte 6. Versicherungsnehmer/Versicherter - 7. Fahrzeug - 8. Versicherungsunternehmen können bereits im Voraus ausgefüllt werden)
Ruhe bewahren
Füllen Sie die Rubriken gut lesbar und mit einem Kugelschreiber aus
Objektive Feststellung der mit dem Unfall verbundenen Tatsachen
Notieren Sie eventuelle Meinungsverschiedenheiten unter Punkt 14. Eigene Bemerkungen
Erstellen Sie eine Skizze, um den Unfall zu veranschaulichen (Fotos sind empfehlenswert)
Zu vermeidendes Verhalten:
Unterschreiben Sie das Protokoll nicht leer und überlassen Sie es nicht dem anderen Beteiligten, die verschiedenen Rubriken auszufüllen
Keine Haftungsanerkennung verfassen
Ändern Sie den Unfallbericht nicht, nachdem die Beteiligten unterschrieben haben. Solche Änderungen sind wertlos und die Versicherung kann Ihnen einen Betrugsversuch vorwerfen
Die Kantonspolizei Wallis erinnert jedoch daran, dass sie auf Antrag eines der Beteiligten oder wenn eine Person verletzt wurde, ein offizielles Unfallprotokoll erstellen wird.
Quelle der Polizeimeldung: Kapo VS