Alkoholtestkäufe in Luzern - Viele Sanktionen für Betriebe
10.01.2024 | 08:06
Im Jahr 2023 hielten bei 68 Alkoholtestkäufen 46% der getesteten Restaurationsbetriebe und Verkaufsgeschäfte die Jugendschutzbestimmungen nicht ein. Die Ergebnisse zeigen, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, um den Jugendschutz zu stärken.
Restaurationsbetriebe und Detailhandel
Im Rahmen von insgesamt 68 Alkoholtestkäufen, welche im Auftrag der Luzerner Polizei durchgeführt wurden, sind 34 Verkaufsgeschäfte, 30 Restaurationsbetriebe und vier Lieferbetriebe überprüft worden. Jugendliche versuchten dabei, alkoholische Getränke zu erwerben, wobei 46% der getesteten Betriebe gegen die Jugendschutzbestimmungen verstiessen.
Die detaillierten Ergebnisse der Testkäufe zeigen, dass 35% der Verkaufsgeschäfte, 57% der Restaurationsbetriebe und 50% der Lieferbetriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer verstärkten Aufklärung und Überwachung im Bereich des Alkoholverkaufs.
Nachkontrollen und Sanktionen
Nachkontrollen bei 27 Betrieben, die bei der ersten Testrunde gegen das Gesetz verstiessen, ergaben, dass fünf Betriebe erneut gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen haben (19%). Diese wurden kostenpflichtig verwarnt, und bei einem weiteren Verstoss droht ein zeitlich beschränktes Alkoholverkaufsverbot.
Festwirtschaften im Fokus
Auch bei zwei Grossveranstaltungen wurden an 11 Verkaufsstellen Alkoholtestkäufe durchgeführt. An vier Verkaufsorten (36%) wurde Jugendlichen alkoholische Getränke verkauft. Die verantwortlichen Personen erhielten Verwarnungen, und bei wiederholten Verstössen gegen den Jugendschutz droht eine Bewilligungsverweigerung für künftige Festanlässe.
Fortlaufende Kontrollen für effektiven Jugendschutz
Die Ergebnisse der Alkoholtestkäufe unterstreichen die Bedeutung fortlaufender Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Diese Kontrollen haben nachweislich eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisieren für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Daher werden auch zukünftig weitere Testkäufe durchgeführt, um die Wichtigkeit des Jugendschutzes beim Verkaufspersonal zu betonen. Strikte Ausweiskontrollen sind dabei unerlässlich.
Jugendschutz im Fokus
Es sei erinnert, dass an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol verkauft werden darf. Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren dürfen ausschliesslich Bier, Wein und Most (gegärte Produkte) erwerben. Eine kostenlose Online-Schulung zum Thema Jugendschutz steht unter www.jalk.ch zur Verfügung, um Verkaufspersonal weiter zu sensibilisieren und zu schulen.
Die Polizei und Akzent Prävention und Suchttherapie setzen sich weiterhin engagiert für die Sicherheit und den Jugendschutz im Kanton Luzern ein.
Quelle der Polizeinachricht: Luzerner Polizei