Polizeiticker

Bischofszell TG – Unfälle mit Tieren nicht gemeldet

Symbolbild (Bildquelle: Sebastian Kaulitzki, Adobe Stock)

In Bischofszell haben zwei Autofahrer nach Kollisionen mit einer Katze und einem Wildtier ihre Unfälle nicht gemeldet. Die Kantonspolizei Thurgau leitete Anzeigen ein und erinnert an die gesetzliche Meldepflicht bei Tierunfällen.

Am Abend des 23. November fuhr ein Autofahrer auf der Steigstrasse in Richtung Bischofszell. Auf Höhe der Verzweigung mit der Oberen Bisrütistrasse sprang eine Katze auf die Strasse, worauf es zum Zusammenstoss kam und die Katze davonrannte.

Der Mann entfernte sich vom Unfallort, ohne sich bei der Polizei zu melden. Er konnte dank Zeugenhinweisen kurze Zeit später ermittelt werden. Gegenüber den Einsatzkräften der Kantonspolizei Thurgau gab der 80-Jährige an, nicht von der Meldepflicht im Zusammenhang mit Haustieren gewusst zu haben.

Am 27. November erschien ein Mann gegen 15.30 Uhr beim Polizeiposten Bischofszell und meldete, dass er in den frühen Morgenstunden auf der Steigstrasse auf Höhe des Waldstücks Schlatterholz mit seinem Auto mit einem Wildtier kollidiert sei.

Der 50-Jährige gab an, nicht von der unmittelbaren Meldepflicht nach einem Wildunfall gewusst zu haben. Der aufgebotene Wildhüter konnte das Tier nicht mehr auffinden.

Beide Männer werden bei der Staatsanwaltschaft Bischofszell zur Anzeige gebracht.

Die Kantonspolizei Thurgau erinnert daran, die Aufmerksamkeit jederzeit auf die Strasse zu richten. Tiere, ob Wild- oder Haustiere, können unvermittelt und zu jeder Tageszeit auf die Fahrbahn gelangen. Wer vorausschauend fährt und die Geschwindigkeit anpasst, trägt wesentlich dazu bei, Risiken zu minimieren und Unfälle zu vermeiden.

Ein Unfall mit einem Wild- oder Haustier, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, untersteht gemäss Strassenverkehrsgesetz der Meldepflicht. Wer einen Unfall mit einem Tier nicht meldet, macht sich strafbar.

Vorgehen nach einem Unfall mit einem Tier:

Quelle der Polizeinachricht: Kapo TG