Am Abend des 23. November fuhr ein Autofahrer auf der Steigstrasse in Richtung Bischofszell. Auf Höhe der Verzweigung mit der Oberen Bisrütistrasse sprang eine Katze auf die Strasse, worauf es zum Zusammenstoss kam und die Katze davonrannte.
Der Mann entfernte sich vom Unfallort, ohne sich bei der Polizei zu melden. Er konnte dank Zeugenhinweisen kurze Zeit später ermittelt werden. Gegenüber den Einsatzkräften der Kantonspolizei Thurgau gab der 80-Jährige an, nicht von der Meldepflicht im Zusammenhang mit Haustieren gewusst zu haben.
Am 27. November erschien ein Mann gegen 15.30 Uhr beim Polizeiposten Bischofszell und meldete, dass er in den frühen Morgenstunden auf der Steigstrasse auf Höhe des Waldstücks Schlatterholz mit seinem Auto mit einem Wildtier kollidiert sei.
Der 50-Jährige gab an, nicht von der unmittelbaren Meldepflicht nach einem Wildunfall gewusst zu haben. Der aufgebotene Wildhüter konnte das Tier nicht mehr auffinden.
Beide Männer werden bei der Staatsanwaltschaft Bischofszell zur Anzeige gebracht.
Die Kantonspolizei Thurgau erinnert daran, die Aufmerksamkeit jederzeit auf die Strasse zu richten. Tiere, ob Wild- oder Haustiere, können unvermittelt und zu jeder Tageszeit auf die Fahrbahn gelangen. Wer vorausschauend fährt und die Geschwindigkeit anpasst, trägt wesentlich dazu bei, Risiken zu minimieren und Unfälle zu vermeiden.
Ein Unfall mit einem Wild- oder Haustier, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, untersteht gemäss Strassenverkehrsgesetz der Meldepflicht. Wer einen Unfall mit einem Tier nicht meldet, macht sich strafbar.
Vorgehen nach einem Unfall mit einem Tier:
- Sichern Sie, wenn nötig, die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck, um Folgeunfälle zu verhindern.
- Melden Sie den Unfall sofort der Polizei über die Notrufnummer 117. Die Polizei bietet im Anschluss einen Wildhüter oder Jäger auf. Dieser hat die Aufgabe, ein verletztes Tier aufzuspüren und, wenn nötig, von seinem Leiden zu erlösen. Zusätzlich stellt er der Autofahrerin oder dem Autofahrer eine Bestätigung aus, die bei der Versicherung eingereicht werden kann.
- Nähern Sie sich Wildtieren nicht und warten Sie auf den Wildhüter, den Jäger oder die Polizei.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TG