Mehrere kleine verpackte Goldbarren auf einer Fläche ausgelegt. (Bildquelle: BAZG)
Am 13. April 2026 stellte das BAZG in Zürich gefälschte Goldbarren sicher. Insgesamt 33 Stück aus China verstiessen gegen das Edelmetallkontrollgesetz. Die Ware wurde eingezogen, weitere Verfahren laufen.
Im Rahmen einer Kontrolle im internationalen Paketverkehr entdeckten Mitarbeitende des BAZG am 13. April 2026 in Zürich zwei Sendungen mit mehreren gefälschten Goldbarren. Beide Sendungen waren für in der Schweiz wohnhafte Privatpersonen bestimmt. In einer Sendung befanden sich 30 Stück gefälschte Goldbarren, in der anderen drei Stück. Alle gefälschten Goldbarren wiesen die Aufschrift «Fine Gold 999,9» auf und wurden online auf chinesischen Plattformen bestellt.
Gemäss dem EMKG müssen Schmelzprodukte aus Edelmetall neben dem Prüfer-Schmelzerzeichen mit der Angabe des wirklichen Feingehalts bezeichnet sein. Jede zur Täuschung geeignete Bezeichnung auf Schmelzprodukten ist untersagt. Somit stellt das Bestellen von gefälschten Goldbarren eine Straftat dar.

Die Aufschrift täuschte echten Goldgehalt von 999,9 vor. (Bildquelle: BAZG)
Bei den total 33 gefälschten Goldbarren handelte es sich um vergoldete Schmelzprodukte aus unedlen Metallen. Zudem waren sie magnetisch und wiesen ein höheres Gewicht auf als auf den Barren angegeben. Die gefälschte Ware wurden für das weitere Verfahren zuhanden des Zentralamts für Edelmetallkontrolle (ZEMK) des BAZG eingezogen.
Quelle der Polizeinachricht: BAZG


