Es zeigte sich, dass die Geschwindigkeitsreduktion die Verkehrssicherheit erhöht und die Lärmemissionen reduziert. Die Unfallzahlen nahmen während des nun laufenden Versuchsjahrs gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs ab, und auch die Unfallschwere hat sich reduziert. Zudem waren die Rückmeldungen aus der Bevölkerung entlang der Passstrecke durchwegs positiv.
Die Kantonspolizei Zürich verfügt deshalb per 2. April 2024 im Einvernehmen mit der Baudirektion des Kantons Zürich und unter Einbezug der Gemeinden die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts auf der Strecke zwischen Langnau a.A. und Hausen a.A. dauerhaft auf 60 km/h.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo ZH