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Feuerverbot in Basel und Baselland vorerst Geschichte

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Der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft hebt das am 7. Juli 2015 verhängte generelle Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern per Donnerstag, 27. August 2015/12.00h auf. Diese Massnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Kanton Basel-Stadt.

Das ganze Kantonsgebiet hat in den vergangenen Tagen Niederschläge zwischen 19.5 mm (Binningen) und 19.1 mm (Rünenberg) erhalten. Dies hat zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr beigetragen. Bei der Waldbrandgefahr konnte die Gefährdungsstufe von bisher 4 (gross) auf 2 (mässig) zurückgestuft werden. Das generelle Feuerverbot für den ganzen Kanton wird deshalb per Donnerstag, 27. August 2015/12.00h aufgehoben.

Die Niederschläge und die allgemeinen Wetterverhältnisse der vergangenen Tage haben die für eine Aufhebung des Feuerverbotes notwendigen Rahmenbedingungen (unter anderem Nachtfeuchte etc.)
teilweise bis nahezu erreicht.

Verhaltensempfehlungen:
Da sich die Situation bezüglich Trockenheit im Kanton aber unterschiedlich zeigt, wird bei windigem Wetter (Bise) und an exponierten Stellen (z.B. Waldränder mit Übergang zu Stoppelfeldern, Waldlichtungen mit dichtem Kronendach) folgendes empfohlen:
  • Feuer nur in bestehenden gut gesicherten Feuerstellen entfachen;
  • Das Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen;
  • Vor dem Verlassen der Feuerstelle das Feuer und die Glut vollständig löschen;
  • Vorsichtiger und verantwortungsbewusster Umgang mit Feuer im Freien.

Der Kantonale Krisenstab wird weiterhin regelmässige Lagebeurteilungen durchführen.

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