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Kanton BE - Serieneinbrecher angeklagt

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(Symbolbild) (Bildquelle: fbhk (CC0))

Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hat am Donnerstag beim Regionalgericht Oberland Anklage gegen einen mutmasslichen Serieneinbrecher erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, im April 2017 mehrere Einbrüche und Einbruchsversuche auf Bankomaten und Geschäftsbetriebe verübt zu haben. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf fast 210'000 Franken.

Im Verlaufe des Aprils 2017 wurden mehrere Einbrüche und Einbruchsversuche auf Geschäftsbetriebe und Bankomaten im Kanton Bern gemeldet. Die Kantonspolizei Bern nahm in der Folge umgehend Ermittlungen auf. Gestützt auf Hinweise aus der Bevölkerung konnte die Kantonspolizei Solothurn Ende April 2017 nach einem Einbruchversuch auf einen Bankomaten in Bellach einen Tatverdächtigen festnehmen.

Im Zuge weiterer Abklärungen erhärtete sich der Verdacht, wonach der Mann in Verbindung mit den Fällen im Kanton Bern steht. Er wurde in der Folge per Gerichtsstand in den Kanton Bern überführt und in Untersuchungshaft genommen.

17 Einbrüche in 20 Tagen

Nach umfassenden Ermittlungen werden dem 50-Jährigen nun insgesamt 17 vollendete und versuchte Einbrüche zur Last gelegt, die er innerhalb von nur zwanzig Tagen verübt haben soll. In sieben Fällen - wovon einer im Kanton Solothurn und einer im Kanton Freiburg situiert ist - hatte der Beschuldigte mutmasslich Bankomaten aufgebrochen. In zehn weiteren Fällen werden dem Mann Einbrüche und Einbruchsversuche auf Geschäftsbetriebe in den Kantonen Bern (4x) und Solothurn (6x) zur Last gelegt.

Der Gesamtwert des erbeuteten Deliktsguts beläuft sich auf rund 210'000 Franken. Im Zuge der Straftaten entstand zudem Sachschaden in der Höhe von insgesamt zirka 310'000 Franken.

Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hat nach Abschluss der Ermittlungen beim zuständigen Regionalgericht Oberland Anklage wegen mehrfachem, teilweise versuchtem, banden- sowie gewerbsmässigem Diebstahl erhoben. Zudem wird sich der mutmassliche Täter wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz vor Gericht verantworten müssen.

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