Am Dienstagvormittag (27.02.2024) erhielt ein Selbständigerwerbender aus dem Kanton Schaffhausen einen Telefonanruf von einer ihm unbekannten Frau, die ihm einen Branchenbucheintrag anbot, worauf der Mann ihr seine Emailanschrift angab. In der Folge erhielt der Mann eine Emailnachricht mit einer Zahlungsaufforderung in der Höhe von 1'000.- Euro.
Kurz nach Emaileingang erhielt er zudem einen Telefonanruf eines Mannes, der angab, dass der in der Emailnachricht geforderte Betrag innert 15 Minuten bezahlt werden müssen, da ansonsten das entsprechende Abonnement verlängert würde. Der Mann ging auf diese Aufforderung nicht ein und kontaktierte in der Folge die in der Emailnachricht angegebene Consultingfirma. Diese hatte von den Telefonanrufen keine Kenntnis.
Im Verlaufe des Mittwoches gingen weitere Meldungen über gleichgelagerte Vorfälle bei der Schaffhauser Polizei ein. Aufgrund der Schilderungen ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um Betrugsversuche handelt. Entsprechend empfehlen wir Brancheneintragsangebote sehr sorgfältig zu prüfen und sich nicht zu Zahlungen drängen zu lassen. Auch sollten in diesem Zusammenhang keine Formulare unterschrieben und rückgesendet werden.
Quelle der Polizeinachricht: SHPOL