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Kanton Solothurn – Absolutes Feuerverbot aufgehoben

Kantonspolizei Solothurn

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Kanton Solothurn – Absolutes Feuerverbot aufgehoben
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Solothurn)

Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, dass seit dem 15. April 2020 gültige absolute Feuerverbot im Wald, an Waldrändern sowie an Fluss- und Seeufern im Kanton Solothurn ab sofort aufzuheben.

Während den letzten Tagen gab es im Kanton Solothurn flächendeckende Niederschläge. Die Niederschlagsmengen, verbunden mit kühlen Temperaturen und hoher Luftfeuchtigkeit, haben zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn hat deshalb das seit dem 15. April 2020 gültige absolute Feuerverbot im Wald, an Waldrändern sowie an Fluss- und Seeufern ab sofort aufgehoben.
Dies in vorheriger Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab. Die Allgemeinverfügung vom 15. April 2020 ist demzufolge widerrufen und hat keine Gültigkeit mehr.

Im Umgang mit Feuer ist trotzdem Vorsicht geboten

Die Waldbrandgefahr wird in einigen Regionen des Kantons Solothurn immer noch als «erheblich» eingestuft (Dorneck und Thierstein). Auch am Jurasüdfuss bleibt die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton immer noch auf «mässig bis leicht» eingestuft. Damit Wald- und Flurbrände trotz Aufhebung des absoluten Feuerverbots verhindert werden können, ist im Umgang mit Feuer nach wie vor entsprechende Vorsicht geboten.

Tipps der Kantonspolizei

  • Informieren Sie sich über die lokale Waldbrandgefahr, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen. Entsprechende Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz, Katastrophenvorsorge (kav.so.ch)
  • Benutzen Sie nur fest eingerichtete Feuerstellen und entfernen Sie vor dem Anfeuern sämtliches brennbare Material, welches sich im Bereich der Feuerstelle befindet (Laub, Äste usw.)
  • Verlassen Sie Feuerstellen und Cheminées nur nach vollständiger Löschung der Glut
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher, Löschdecke usw.) bereit
  • Achten Sie auf die Windverhältnisse und den Funkenwurf
  • Werfen Sie keine Raucherwaren weg

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