Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, dass seit dem 15. April 2020 gültige absolute Feuerverbot im Wald, an Waldrändern sowie an Fluss- und Seeufern im Kanton Solothurn ab sofort aufzuheben.
Im Umgang mit Feuer ist trotzdem Vorsicht geboten
Die Waldbrandgefahr wird in einigen Regionen des Kantons Solothurn immer noch als «erheblich» eingestuft (Dorneck und Thierstein). Auch am Jurasüdfuss bleibt die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton immer noch auf «mässig bis leicht» eingestuft. Damit Wald- und Flurbrände trotz Aufhebung des absoluten Feuerverbots verhindert werden können, ist im Umgang mit Feuer nach wie vor entsprechende Vorsicht geboten.
Tipps der Kantonspolizei
- Informieren Sie sich über die lokale Waldbrandgefahr, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen. Entsprechende Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz, Katastrophenvorsorge (kav.so.ch)
- Benutzen Sie nur fest eingerichtete Feuerstellen und entfernen Sie vor dem Anfeuern sämtliches brennbare Material, welches sich im Bereich der Feuerstelle befindet (Laub, Äste usw.)
- Verlassen Sie Feuerstellen und Cheminées nur nach vollständiger Löschung der Glut
- Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher, Löschdecke usw.) bereit
- Achten Sie auf die Windverhältnisse und den Funkenwurf
- Werfen Sie keine Raucherwaren weg


