Solothurn

Kanton Solothurn - E-Zigaretten neu erst ab 18 Jahren erhältlich

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Symbolbild (Bildquelle: doodleroy - pixabay)

Ab dem 1. Oktober 2024 gilt in der ganzen Schweiz ein Verkaufsalter von 18 Jahren für Tabakprodukte, elektronische Zigaretten sowie nikotin- und tabakhaltige Produkte. Der Kanton Solothurn wird alle Verkaufsstellen über die neuen Bestimmungen informieren und die Einhaltung des Jugendschutzes verstärkt kontrollieren.

Bereits 2019 hat der Kanton Solothurn mit dem Gesundheitsgesetz den Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige eingeschränkt. Neue Nikotinprodukte wie E-Zigaretten (auch bekannt als Vapes, Liquids oder Puff Bars) waren von diesem Verbot bisher ausgenommen. Der Bundesrat hat das nationale Tabakproduktegesetz auf den 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt. Damit werden neben herkömmlichen Zigaretten neu auch E-Zigaretten und alle nikotin- und tabakhaltigen Produkte (z.B. pflanzliche Raucherwaren, Wasserpfeifen, Nikotinbeutel oder CBD-Produkte) schweizweit erst ab 18 Jahren erhältlich sein. Mit der Einführung des Gesetzes wird auch der Schutz vor Passivrauchen auf E-Zigaretten ausgeweitet.

Verstärkte Kontrollen im Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn wird den Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten zukünftig verstärkt mit Testkäufen kontrollieren. Bei Verstössen gegen die Verkaufsbestimmungen können der Betrieb und die Verkaufsperson gebüsst werden. Verkaufsstellen von Tabak- und Nikotinprodukten müssen sicherstellen, dass die Bestimmungen eingehalten werden und Hinweise zum Verkaufsalter vorhanden sind. Das Gesundheitsamt informiert im Oktober alle Verkaufsstellen über die neue Rechtslage und stellt das notwendige Jugendschutzmaterial zur Verfügung.

Jugendschutz steht im Vordergrund

Minderjährige sollen durch das neue Gesetz besser vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums geschützt werden. Nikotin macht schnell abhängig und kann die Entwicklung des Gehirns schädigen. E-Zigaretten sind bei Jugendlichen besonders beliebt. Der Konsum hat sich bei den 15- bis 19-Jährigen zwischen 2022 und 2023 verdoppelt. Mehr als ein Drittel der 15- bis 24-Jährigen konsumiert regelmässig Tabak- oder Nikotinprodukte.

Weitere gesetzliche Anpassungen zum Schutz von Minderjährigen werden derzeit im eidgenössischen Parlament beraten und zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Damit soll die angenommene Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» umgesetzt werden. Vorgesehen ist unter anderem ein Verbot von Werbung in Printmedien, im Internet und in sozialen Medien.