Bei den beiden Tieren handelte es sich um zwei Maurische Landschildkröten. Eine Tierart, die gefährdet werden könnte, wenn deren Handel nicht kontrolliert würde. Die Maurische Landschildkröte ist denn auch im CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) Anhang II aufgeführt. Wer sie in die Schweiz importieren will, braucht also eine Bewilligung.
Die am 14. August 2020 einreisende Marokkanerin führte bei der Kontrolle in Basel die beiden Tiere in einer Kartonschachtel mit. Die für die Einfuhr notwendigen CITES-Zertifikate waren nicht vorhanden.
Deshalb wurden die Schildkröten im Auftrag des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beschlagnahmt. Zudem musste die Frau eine Bussen- und Kostenhinterlage von 500 Franken leisten.
Das BLV erinnert daran, dass der Import von artengeschützten Tier- und Pflanzenarten nur unter bestimmten Auflagen möglich ist.