Entscheiden Sie eher aus dem Bauch heraus? Oder wägen Sie Vor- und Nachteile wohlüberlegt ab? Wenn es um das Tragen eines Velohelms geht, gibt es nur eine Variante: Die #Kopfentscheidung! Das ist die Idee hinter der aktuellen Kampagne der Abteilung Prävention der Kantonspolizei Basel-Stadt. Ab dem 24. April motivieren Polizisten, Politikerinnen, Prominente, Notärzte und viele mehr in kurzen Videos die Bevölkerung, beim Velofahren einen Helm zu tragen. Bei der „Helm-Challenge“ geben alle Botschafterinnen und Botschafter einen gelben Velohelm mit ihren Argumenten für das Helmtragen an die nächste Person weiter.
In der Schweiz ist das Tragen eines Velohelms nur beim Fahren von sogenannten schnellen E-Bikes (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h und allfällige Tretunterstützung bis max. 45 km/h) obligatorisch. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU empfiehlt aber in jedemFall das Tragen eines Velohelms und gibt folgende 5 Tipps:
- Velohelm mit der Norm EN 1078 tragen
- Beim Kauf den Helm anprobieren - er muss gut sitzen, darf nicht drücken oder wackeln
- Die Vorderkante des Velohelms sollte zwei Fingerbreit über der Nase liegen
- Die Gurtbänder sollten eng anliegen - zwischen Kinn und Gurtband sollten nur ein bis zwei Finger Platz haben, das Tragesystem am Hinterkopf sollte richtig eingestellt sein
- Beim Helm auch auf die Sichtbarkeit achten
Die Kampagne wird über die sozialen Medien und auf www.kopfentscheidung.ch ausgespielt und soll möglichst viele Velo-Begeisterte erreichen.
Quelle der Polizeinachricht: Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt