Die Messung ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 155 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 80 km/h zulässig. Bei dieser Geschwindigkeitsübertretung handelt es sich gemäss Strassenverkehrsgesetz um einen Raserfall.
Der 21-jähriger Lenker, ein in der Region wohnhafter Schweizer, musste seinen Führerausweis zuhanden der Administrativbehörde abgeben. Er wird sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen. Zudem wurde sein Fahrzeug auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.
* Quelle: Kapo BL*