Luxusautos, Immobilien und Bargeld im Millionenwert sichergestellt
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Symbolbild (Bildquelle: Adobe Stock, Belish)
Im Rahmen eines Geldwäscheverfahrens haben Ermittler in der Schweiz Vermögenswerte im Gesamtwert von über 13 Millionen Franken sichergestellt. Bei Durchsuchungen in mehreren Kantonen fanden die Behörden unter anderem Bargeld, Luxusuhren, Schmuck, Fahrzeuge und Immobilien.
Bei Hausdurchsuchungen in den Kantonen Aargau, Schwyz, Zug und Genf haben die Bundesanwaltschaft (BA) und das Bundesamt für Polizei (fedpol) am Dienstag, 05.05.2026, Bargeld und Luxusaccessoires im Gesamtwert von über zwei Millionen Schweizer Franken sichergestellt.
Zusätzlich beschlagnahmten die Ermittler Fahrzeuge und Immobilien im Wert von knapp elf Millionen Franken. Eine Person wurde festgenommen.
Die Maßnahmen erfolgten im Rahmen eines Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft gegen zwei Beschuldigte wegen qualifizierter Geldwäscherei sowie Beteiligung an beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Organisation.
Nach Angaben der Ermittler sollen die Beschuldigten mutmaßlich durch Drogenhandel erlangte Vermögenswerte im Umfang von mindestens 8,1 Millionen Franken gewaschen beziehungsweise in das Schweizer Finanzsystem eingeschleust haben.
Dabei sollen hohe Bareinzahlungen auf verschiedene Konten erfolgt sein. Außerdem sollen mit dem Geld Schmuckstücke und Edelsteine gekauft und später wieder verkauft worden sein. Darüber hinaus investierten die Beschuldigten das Geld nach bisherigen Erkenntnissen in Luxusimmobilien und Fahrzeuge der Oberklasse.
Bei den Durchsuchungen fanden die Ermittler mehrere Tresore. Darin befanden sich unter anderem eine Tasche mit rund 1,3 Millionen Franken Bargeld sowie Schmuck und Luxusuhren im Wert von mehr als einer Million Franken.
Sichergestellt wurden zudem fünf Fahrzeuge verschiedener Luxusmarken im Wert von rund 1,2 Millionen Franken. Für mehrere Immobilien im Gesamtwert von 9,6 Millionen Franken wurde eine Grundbuchsperre angeordnet.
Eine beschuldigte Person befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. Die zweite Person verbüßt bereits im Ausland eine Freiheitsstrafe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
Zudem reichten die Ermittler bei einer kantonalen Strafverfolgungsbehörde eine Meldung wegen des Verdachts der Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen durch falsche Angaben ein.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Nachricht: Bundesanwaltschaft / Bundesamt für Polizei fedpol


