Ein Autofahrer ist am Donnerstag, 22. Oktober 2026, bei Moutier mit 128 km/h statt der erlaubten 60 km/h gemessen worden. Die Polizei stoppte den Lenker und beschlagnahmte seinen Führerausweis sowie das Fahrzeug.
Der Autofahrer war gegen 11.31 Uhr von Roches BE in Richtung Moutier JU unterwegs, als er bei einer Radarkontrolle mit 128 km/h erfasst wurde. Auf dem betreffenden Strassenabschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Kurz darauf konnte die Gendarmerie den Lenker in Moutier anhalten. Er wurde auf den Polizeiposten gebracht und dort im Beisein eines Anwalts einvernommen.
Die Polizei stellte seinen Führerausweis sicher und beschlagnahmte das Fahrzeug. Der Autofahrer wird bei den zuständigen Behörden angezeigt.
Wann liegt ein Raserdelikt vor?
Die Polizei erinnert daran, dass in der Schweiz unter anderem folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen als Raserdelikt gelten:- 30er-Zone: mindestens 40 km/h zu schnell
- 50er-Zone: mindestens 50 km/h zu schnell
- 80er-Zone: mindestens 60 km/h zu schnell
- 100er-Zone: mindestens 80 km/h zu schnell
Im vorliegenden Fall überschritt der Autofahrer die erlaubte Geschwindigkeit um 68 km/h.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo JU