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Parkieren in Zürich – Neue Regeln für Anwohner ab 2027

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Mehrere Autos sind entlang einer städtischen Straße dicht hintereinander geparkt. Der Fokus liegt auf den Rücklichtern eines silbernen Wagens.
(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - ako-photography)

Ab Januar 2027 gelten in Zürich neue Regeln für Anwohnenden-Parkkarten. Wer privaten Parkraum nutzen kann, erhält grundsätzlich keine Parkkarte mehr. Zudem richten sich die Gebühren künftig nach Gewicht und Antriebsart des Fahrzeugs.

Der Zürcher Stadtrat setzt die neue Parkkartenverordnung per 1. Januar 2027 in Kraft. Für Anwohner kommt dabei das sogenannte «Bieler Modell» zur Anwendung.
Künftig haben nur noch Personen Anspruch auf eine Anwohnenden-Parkkarte, die keine Möglichkeit haben, privaten Parkraum zu nutzen. Dazu zählen beispielsweise Garagenplätze oder private Aussenabstellplätze. Auch Bewohnerinnen und Bewohner von autoarmen oder autofreien Siedlungen erhalten keine entsprechende Parkkarte.
Ob ein privater Parkplatz zur Verfügung steht, wird bei der Beantragung mittels Selbstdeklaration angegeben. Die Stadt will die Angaben stichprobenartig überprüfen. Falsche Angaben können zum Entzug der Parkkarte führen.

Nur noch eine Parkkarte pro Person

Auch die Bezugskriterien werden verschärft. Ab 2027 kann jede berechtigte Person nur noch eine Anwohnenden-Parkkarte erhalten. Zudem muss die Bewilligung jedes Jahr neu beantragt werden.
Neu richtet sich auch der Preis nach dem Leergewicht und der Antriebsart des Fahrzeugs. Für Elektroautos werden 35 Rappen pro Kilogramm Leergewicht, für Fahrzeuge mit Verbrennermotor sowie Hybridfahrzeuge 40 Rappen pro Kilogramm verrechnet.
Ein Verbrenner mit einem Leergewicht von 1.500 Kilogramm würde damit beispielsweise 600 Franken pro Jahr kosten. Bei einem gleich schweren Elektroauto wären es 525 Franken.

Antrag für 2027 bis Mitte Januar nötig

Die Jahresbewilligungen für 2026 bleiben noch bis zum 30. April 2027 gültig. Wer jedoch eine Jahresbewilligung für 2027 benötigt – etwa eine Anwohnenden-Parkkarte oder eine Zufahrtsbewilligung –, muss den entsprechenden Antrag bis zum 15. Januar 2027 stellen.

Änderungen auch für Gewerbebetriebe

Eine Neuerung gibt es zudem für Handwerks- und Servicebetriebe. Eine Parkbewilligung für bis zu sechs Kontrollschilder kostet künftig 360 statt bisher 480 Franken pro Jahr.
Andere geplante Erweiterungen der Gewerbebewilligungen können vorerst nicht umgesetzt werden. Betroffen sind unter anderem Regelungen zum ausnahmsweisen Parkieren auf dem Trottoir sowie im signalisierten und markierten Parkverbot. Dagegen wurden Rechtsmittel eingelegt.
Die Stadtzürcher Stimmbevölkerung hatte der neuen Parkkartenverordnung bereits am 28. September 2025 zugestimmt. Mit Anfang 2027 tritt nun der für Anwohnende besonders relevante Teil der neuen Regelung in Kraft.
Quelle der Nachricht: Stadt Zürich

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