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PostAuto - Verwaltungsstrafverfahren bei fedpol ist abgeschlossen

Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Bundesanwaltschaft eingereicht
Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Bundesanwaltschaft eingereicht (Bildquelle: witwiccan (CC0))

fedpol hat das Verwaltungsstrafverfahren in Sachen PostAuto abgeschlossen und wird gegen den ehemaligen CFO des Post-Konzerns sowie gegen die ehemaligen CEO, CFO, Teilmarktleiter Ost, Teilmarktleiter West und Chef Markt Schweiz von PostAuto Schweiz AG beim zuständigen Strafgericht des Kantons Bern Anklage erheben. Den Beschuldigten wird Leistungsbetrug im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

fedpol wirft den Beschuldigten vor, sie hätten in ihren Funktionen bei der PostAuto Schweiz AG das Bundesamt für Verkehr (BAV) über die effektiven Gewinne getäuscht, um Abgeltungskürzung in den Folgejahren zu vermeiden. Nach Beurteilung von fedpol hätten die Beschuldigten dabei die Verfälschung von Rechnungen veranlasst oder zumindest geduldet bzw. am Entscheid mitgewirkt, die verfälschten Rechnungen dem BAV einzureichen. Zu diesem Schluss kommt die fedpol-Untersuchung im Verwaltungsstrafverfahren. Die festgestellten Handlungen der Beschuldigten bewertet fedpol als strafrechtlich gravierend und wird deshalb Freiheitsstrafen gegen die sechs Personen beantragen.

25 Mio. Datensätze analysiert und 70 Befragungen durchgeführt

Eine besondere Herausforderung bei der Untersuchung stellte die enorme Datenmengen dar, die beschlagnahmt wurden. Die fedpol-Ermittler analysierten über 25 Mio. Datensätze und führten rund 70 Befragungen durch.

Leistungsbetrug über Jahre

Bei einer ordentlichen Revision im Herbst 2017 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellt, dass die PostAuto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. Anfangs 2018 beauftragte der Bundesrat fedpol, das Verwaltungsstrafverfahren in Sachen PostAuto zu führen. Aufgrund der Verjährungsfristen des Verwaltungsstrafrechts sind heute noch die strafbaren Handlungen ab 2014 relevant. Für diese gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Sie verjähren daher frühestens 2024. Für allfällige strafbare Handlungen, die bis 2013 begangen wurden, gilt eine kürzere Verjährungsfrist von sieben Jahren. Sie sind bereits verjährt.

Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Bundesanwaltschaft eingereicht

Bei den Untersuchungen sind die Ermittler von fedpol auch auf Hinweise gestossen, die im Zusammenhang mit dem PostAuto-Betrugsfall mögliche Vorteilsgewährungen und Vorteilsannahmen darstellen könnten. fedpol hat deshalb im Frühjahr 2019 eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft (BA) eingereicht.

Aufgabe des Verwaltungsstrafverfahrens

Wie in jedem Strafverfahren hat fedpol einzig strafbare Handlungen verfolgt. Nicht Aufgabe des Verwaltungsstrafverfahrens war es, allfällige weitere Mängel und Fehlverhalten der Post, deren Aufsichtsbehörden und deren Mitglieder im Sinne einer Compliance- oder Governance-Überprüfung zu beurteilen.

Staatsanwaltschaft des Kantons Bern überweist Anklage an zuständiges Strafgericht

Das anwendbare Verfahrensrecht sieht vor, dass bei geforderten Freiheitsstrafen die untersuchende Verwaltungseinheit – hier fedpol – die Unterlagen nach Abschluss der Untersuchung der kantonalen Staatsanwaltschaft übergibt. Dieser Schritt ist erfolgt und die Untersuchungsakten befinden sich bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern. Sie wird die Überweisung der Anklageschrift von fedpol an das zuständige Strafgericht des Kantons Bern nach erfolgter formeller Prüfung zeitnah veranlassen. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.