Header Logo

Polizei

ticker

Automundo BannerAutomundo Banner
Canton Icon

Schweiz – TCS warnt vor unsicheren Kindersitzen

08.04.2026 | 06:34

Redaktion Polizeiticker Schweiz

Nächster ❯

Schweiz – TCS warnt vor unsicheren Kindersitzen

Crash-Test von Kindersitzen. (Bildquelle: TCS)

Der TCS warnt vor mehreren Kindersitzmodellen mit gravierenden Sicherheitsmängeln. Besonders betroffen sind günstige, bauähnliche Produkte aus dem Onlinehandel.

Kindersitzwarnung: bauähnliche Modelle weisen gravierende Sicherheitsmängel auf

Beim aktuellen Kindersitztest gibt der TCS Produktewarnungen zu zwei Kindersitzmodellen sowie sieben bauähnlichen Modellen ab. Die Problematik liegt in kopierten Modellen, die auf vorwiegend asiatischen Online-Portalen angeboten werden. Vom Kauf dieser Produkte wird dringend abgeraten.

Betroffene Modelle

Bereits im Herbst 2025 hatte der Touring Club Schweiz eine Produktewarnungen zu den Modellen Chipolino Olympus i-Size und Reecle 360, der auch unter den Bezeichnungen ZA10 i-Size oder 946i i-Size verkauft wird, abgegeben.
Neu betroffen sind unter anderem folgende Modelle:
  • Buf Boof Tweety Plus
  • Ding Aiden 360
  • Kidiz 360
  • KidsZone i-Size 360
  • Lettas i-Size 360
  • Miophy i-Size 360
  • Xomax 946i
Beim aktuellen Test wurden bei diesen bauähnlichen Modellen gravierende Sicherheitsprobleme festgestellt. Vom Kauf der genannten Produkte wird deshalb dringend abgeraten.
Unter anderem auf der Handelsplattform Alibaba wird eine grosse Auswahl an Autokindersitzen mit UN Reg. 129 Zulassung angeboten, die sich mit eigenen Schriftzügen, Verpackungen und Bezugsstoffen versehen oder auch weitergehend individualisieren lassen.
Auch der ursprünglich als Reecle 360 (ZA10 i-Size) getestete Sitz wird mit diesen Optionen angeboten. Aufgrund der angebotenen Individualisierungsmöglichkeiten ist die Anzahl der auf verschiedenen Online-Marktplätzen angebotenen Produktvarianten und Produktbezeichnungen sehr gross und schnelllebig.

Kind kann aus dem Sitz geschleudert werden

Die Babyschale Kinderkraft Mink Pro 2 löst sich beim durchgeführten Test von der zugehörigen Isofix-Basis Base Mink FX2 und schleudert mitsamt Dummy nach vorne. Bei einem schweren Unfall besteht deshalb ein hohes Verletzungsrisiko fürs Kind.
Eltern, die den Sitz bereits gekauft haben, wird empfohlen, die Babyschale möglichst ohne Base Mink FX2 zu nutzen und sie mit dem Fahrzeuggurt anzuschnallen. So befestigt, bietet die Babyschale einen guten Schutz bei den durchgeführten Tests.
Beim Einbau ist auf den richtigen Gurtverlauf (Beckengurt über das Beinende, Diagonalgurt um das Kopfende) und auf ein straffes Anziehen des Gurtes zu achten.
Bei den sieben anderen Sitzmodellen, die jeweils bauähnlich zum im letzten Herbst getesteten Reecle 360 (ZA10 i-Size) sind und auch die gleiche Zulassungsnummer haben, versagt bei den durchgeführten Versuchen jeweils die untere Befestigung der Kindersitze.
Zwar bleiben die Kopfenden der Sitzschalen mit den Top-Tether-Gurt mit dem Fahrzeug verbunden, aber die Schalen schleudern aufgrund des fehlenden unteren Lastpfades mitsamt Dummy durchs Fahrzeug. Beim folgenden Anprall im Fahrzeuginnenraum besteht ebenfalls ein hohes Verletzungsrisiko fürs Kind.

Stellungnahmen der Anbieter

Die Anbieter wurden vorab über die Ergebnisse ihrer Produkte informiert und um Stellungnahme gebeten.

Hersteller Kinderkraft

Der Hersteller Kinderkraft bietet seinen Kunden einen Austausch oder eine Rückgabe des «Kinderkraft Mink Pro 2 + Base Mink FX2 an. Eltern, welche die Babyschale mit Isofix-Basis gekauft haben, sollen können über die E-Mail-Adresse safety@kinderkraft.com Kontakt zum Hersteller aufnehmen.

Hersteller YANGZHOU LETTAS BABY PRODUCT CO., LTD

Die Hersteller YANGZHOU LETTAS BABY PRODUCT CO., LTD hat mitgeteilt, dass seit Januar in der laufenden Produktion verschiedene Verbesserungen eingeflossen sind, die die Stabilität der Sitze verbessern sollen. Die verbesserte Version wird laut Hersteller an alle Anbieter gleichermassen ausgeliefert.
Da auch die hier mit mangelhaft bewerteten Sitzmodelle die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen sie in Europa verkauft werden. Ein genereller Anspruch auf Rückgabe, bzw. Umtausch von bereits gekauften Produkten lässt sich anhand des schlechten Abschneidens beim Verbraucherschutztest nicht zwingend ableiten. Eltern, die den neuen Kindersitz vor weniger als zwei Jahren gekauft haben, könnten einen Sachmängelhaftungsanspruch gegen den Verkäufer haben, dies müsste jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Der komplette Kindersitztest mit den Ergebnissen aller untersuchten Modelle wird Ende Mai veröffentlicht.

Hinweis zum Test

Es ist zu beachten, dass der Frontalaufpralltest im Verbrauchertestprogramm strenger ist als die Typgenehmigungstests gemäss der UN-Regelung R129, was zu höheren – aber realistischen – Belastungen des Kinderrückhaltesystems führt.

Die Schwere des Frontalaufpralls in R129 basiert auf Fahrzeugmerkmalen aus den 1980er Jahren. Da sich Fahrzeuge weiterentwickelt haben und steifer geworden sind, wird im Test eine höhere Aufprallschwere verwendet, die den heutigen Fahrzeugeigenschaften entspricht.

Der Test ist allgemein anerkannt und wird von Kindersitzherstellern bei der Entwicklung ihrer Produkte berücksichtigt.

Quelle der Nachricht: TCS

Kategorien:

Kantone
Verkehr
Ratgeber

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner
Schweiz – TCS warnt vor unsicheren Kindersitzen