Kurz nach 10.00 Uhr am Montagmorgen (09.09.2024) kontrollierten Funktionäre der Schaffhauser Polizei im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen einen beladenen Sattelzug aus Irland. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Chauffeur die Vorgaben der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV1/AETR) nicht eingehalten hatte.
Bei der Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten (ARV1) wurde festgestellt, dass der Chauffeur im Zeitraum vom Montag (12.08.2024) bis zum Kontrolltag insgesamt 28 Übertretungen begangen hatte. Bei der Überprüfung der tatsächlich zurückgelegten Fahrkilometer des Sattelzuges wurde festgestellt, dass das Fahrzeug zusätzlich noch dreimal ohne eingelegte Fahrerkarte gelenkt wurde.
Diese Fahrten konnten dem Chauffeur zugewiesen werden. Aufgrund dessen hatte dieser den Sattelzug gesamthaft 13'515 km im Kontrollzeitraum gelenkt. Dabei wurden die Tageslenkzeiten von maximal zehn Stunden pro Tag zum Teil massiv überschritten und erforderliche tägliche Ruhezeiten von mindestens neun Stunden deutlich unterschritten. Zudem wurde die maximale Lenkzeit innerhalb von zwei Wochen von maximal neunzig Stunden überschritten, sowie die erforderlichen wöchentlichen Ruhezeiten und Lenkpausen mehrmals nicht eingehalten.
Im Weiteren wurde am Sattelzug eine Überlänge und eine Sichtbehinderung durch angebrachte Gardinen an der Frontscheibe sowie an den Seitenfenstern festgestellt.
Der fehlbare Chauffeur, ein 30-jähriger Pole, musste eine Ruhezeit vor Ort einlegen und wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kanton Schaffhausen, Verkehrsabteilung, zur Anzeige gebracht.
Lastwagenchauffeure leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Versorgung der Menschen mit allen möglichen Gütern. Allerdings stellen Lastwagen durch ihre Grösse und ihr Gewicht bei Verkehrsunfällen ein erhöhtes Gefahrenpotential dar.
Quelle der Polizeinachricht: SHPOL