Am Donnerstag ist ein ehemaliger Psychiater zu einer Busse von 2'000 Franken verurteilt worden. Er hatte in einer Ausserrhoder Klinik einen Patienten sexuell belästigt. Sein Opfer soll eine Genugtuung von 1'500 Franken erhalten.
Das 45-jährige Opfer, ein schwer drogen- und alkoholabhängiger Patient, war von Oktober 2013 bis Februar 2014 stationär in einer Klinik in Appenzell Ausserrhoden. Der Beschuldigte, ein 43-jähriger Psychiater war während des Aufenthaltes sein Therapeut. Laut Aussagen des Opfers hat ihm der Arzt während der Sitzungen immer wieder das Knie gestreichelt, was der 45-Jährige allerdings nicht als sexuelle Annäherung gesehen hatte.
Weiter bei demselben Arzt in ambulanter Behandlung
Nach seiner Entlassung aus der Klinik in Appenzell Ausserrhoden wählte der Patient für die ambulante Nachbehandlung den beschuldigten Therapeuten, der in Rorschach für eine andere Klinik arbeitete. Es bahnte sich zwischen den Männern eine Art Freundschaft an, wobei sich der Beschuldigte als äusserst grosszügig erwies indem er dem Opfer anbot, ihn finanziell zu unterstützen.
Der Arzt lud seinen Patienten sogar zum Mittagessen ein und dachte wohl, er könne nun einen Schritt weitergehen. Über Facebook machte der Beschuldigte dem Opfer gegenüber Anspielungen sexueller Natur, was anhand des Chatverlaufs bewiesen werden kann. Das Opfer ignorierte diese Anspielungen. Die Frage des Richters, ob er mit dem Arzt geflirtet hätte, verneinte der 45-Jährige.
Im Frühsommer 2014 geht der Arzt zu weit
Als die beiden Männer im Mai oder Juni 2014 gemeinsam einen Spaziergang am Bodensee machten, habe der beschuldigte Arzt seinem Patienten plötzlich gepackt und einen Zungenkuss gegeben. Das Opfer sagte vor Gericht: "Ich war völlig geschockt und konnte mich nicht wehren". Nach diesem Vorfall brach das Opfer den Kontakt zu seinem ehemaligen Therapeuten ab, wurde aber angeblich weiter von diesem kontaktiert und sogar aufgesucht.
Obwohl der Beschuldigte alle Vorwürfe zurückwies und seine Verteidigerin auf Freispruch plädierte, schenkte das Gericht dem Opfer Glauben und der Arzt wurde wegen mehrfachen Verstosses gegen die kantonale Gesundheitsverordnung verurteilt. "Ein Psychiater ist per Gesetz verpflichtet, die Distanz zu einem Patienten unter allen Umständen zu wahren", begründete der Richter.
Zu einem Berufsverbot oder Landesverweis wird es für den Beschuldigten, der griechischer Staatsangehöriger ist, jedoch nicht kommen, da das Gericht die Taten lediglich als Übertretungen einstufte.
Artikelfoto: succo (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)
